Alle sonstigen Verst??e, zum Beispiel gegen Hygienevorschriften oder T?uschungen werden dann ?ffentlich bekannt gegeben, wenn sie erheblich sind oder wiederholt vorkommen und mit einem Bu?geld von mindestens 350 Euro bestraft werden. Dem Gesetzgeber gen?gt dabei im Interesse des Verbraucherschutzes hier schon der hinreichende Verdacht.
Ordnungsb?rgermeister Dr. Martin Schairer begr??t die aktive Verbraucherinformation: ?Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz und Information der Verbraucher f?r mehr Sicherheit und Hygiene bei Lebensmitteln.?
?ber Grenzwert?berschreitungen informiert das Ministerium f?r L?ndlichen Raum und der Verbraucherschutz Baden-W?rttemberg. Alle anderen Verst??e sind Sache der jeweiligen Lebensmittel?berwachung vor Ort. ?
Von den rund 11 000 Lebensmittelbetrieben in Stuttgart wurden vergangenes Jahr rund 5000 Betriebe kontrolliert. In 302 F?llen wurde ein Bu?geld verh?ngt oder ein Strafverfahren eingeleitet. In 65 F?llen lagen die Geldbu?en bei mindestens 350 Euro. Nach der neuen Gesetzesregelung wird dies ver?ffentlicht. Vor allem die Gastronomie ist hiervon betroffen.
F?r Stuttgart sind die Informationen ab 1.?September auf der st?dtischen Homepage unter www.stuttgart.de/lebensmittelbetriebezu finden. Ver?ffentlicht werden dort nur Verst??e, die ab 1. September festgestellt werden. In Baden-W?rttemberg werden die Informationen nach einem Jahr gel?scht.
Der Verbraucher erh?lt damit einen Einblick in die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen. Der gesetzlichen Neuregelung sind aber Grenzen gesetzt: Die Informationen erm?glichen lediglich eine Momentaufnahme des Betriebes zum Zeitpunkt der Kontrolle und d?rfen nicht als generelle Warnung missverstanden werden.