04.10.2011 Stuttgart 21
Nachdem der Termin für die Volksabstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz feststeht, laufen die Vorbereitungen beim Statistischen Amt der Landeshauptstadt Stuttgart auf Hochtouren. Bis 21. Oktober müssen alle Wahllokale gefunden sein. Die Stimmbenachrichtigungsbriefe werden vom 26. bis 29. Oktober verschickt, die Unterlagen für die Briefabstimmung ab 7. November.
Mit ersten organisatorischen Vorbereitungen hat das Statistische Amt - nach einem Hinweis der Landesabstimmungsleiterin auf den voraussichtlichen Termin - bereits Anfang September begonnen. Das Verfahren entspricht dem einer Landtagswahl, im Grunde wird nur das Wort ?Wahl? durch ?Abstimmung? ersetzt. Und so ist der Bürgermeister für Sicherheit und Ordnung, Dr. Martin Schairer, in diesem Fall als Kreisabstimmungsleiter für den Ablauf in Stuttgart zuständig. Im Unterschied zur Landtagswahl erhalten die 370?000 stimmberechtigten Stuttgarterinnen und Stuttgarter ihre Stimmberechtigung nicht als Karte, sondern in einem Brief, der in der Zeit vom 26. bis 29. Oktober verschickt wird. Wer bereits heute wei?, dass er am Tag der Abstimmung nicht in Stuttgart sein wird, kann ab sofort Briefabstimmungsunterlagen auf der städtischen Internetseite www.stuttgart.de/briefwahl beantragen. ?Der Versand der Unterlagen kann jedoch aufgrund der Regularien der Landesabstimmungsordnung erst ab 7. November erfolgen?, erklärt der Leiter der Abteilung Bevölkerung und Wahlen im Statistischen Amt, Michael Hau?mann.
Eine besondere organisatorische Schwierigkeit ergibt sich daraus, dass der Abstimmungstag auf den 1. Advent fällt. Denn eine Reihe von Wahllokalen, die sonst zur Verfügung stünden, gehören zu kirchlichen Einrichtungen und werden für Adventsveranstaltungen gebraucht. ?Bis 21. Oktober müssen die Ersatzräume gefunden sein?, so Hau?mann. Denn der Stimmbenachrichtigungsbrief muss die Adresse des Abstimmungslokals enthalten. Analog zum ?Wahllokalfinder? im Internet wird es auch zur Volksabstimmung ein solches Angebot geben. Au?erdem wird das Statistische Amt ab 24. Oktober auch telefonisch Fragen beantworten. Bereits am Freitag, 7. Oktober, treffen sich Parteien und Aktionsbündnisse auf Einladung des Amts für öffentliche Ordnung und anderer städtischer ?mter um über die Regeln zur Plakatierung im Vorfeld der Volksabstimmung zu sprechen. Bei dieser Besprechung soll das an die Rahmenvereinbarung zur Landtagswahl 2011 angelehnte und sich derzeit in der Anpassung befindliche Fairnessabkommen behandelt werden. Weiter sollen die Bedingungen und Auflagen zur Plakatierung erläutert und deren Durchsetzung dargelegt werden. Sie entsprechen im Wesentlichen denen der Plakatierungsgenehmigung zur Landtagswahl 2011. Insgesamt wird die Volksabstimmung in Stuttgart 717?000 Euro kosten. Davon erstattet das Land voraussichtlich 500?000 Euro. Die landesweiten Kosten für die Volksabstimmung schätzt der Leiter des Statistischen Amts, Thomas Schwarz, auf rund zehn Millionen Euro.