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Der Ausschuss verständigte sich darauf, die Stiftungsidee von einem weiteren Gutachter analysieren zu lassen. Prof. Dr. Martin Schulte von der TU Dresden soll prüfen, ob es andere Modelle für eine Stiftung gibt. Ein Schwerpunkt des Gutachtens soll sich der Frage widmen, wie das Miteinander von Gemeinderat und Bürgern in einem Stiftungsmodell gestaltet werden kann.
Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster: ?Ich freue mich über die konstruktive Arbeit im Ausschuss. Mein Ziel ist es, eine möglichst einvernehmliche Lösung für die Gründung einer Stiftung auf der Grundlage des Schlichterspruchs zu bekommen. Die nachhaltige Gestaltung des Rosensteins unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürgern ist dabei das wichtigste Ziel.?
Der OB hatte die Stuttgarter Anwaltskanzlei Gleiss Lutz im Anschluss an die Stuttgart-21-Schlichtung beauftragt, Gestaltungsmöglichkeiten einer Stiftung zu prüfen. Bereits im Februar hatten die Gutachter Prof. Dr. Hans Schlarmann, Dr. Martin Schockenhoff und Dr. Achim Dannecker den Fraktionsvorsitzenden und den Teilnehmern der Schlichtung ihre rechtliche und steuerliche Prüfung der verschiedenen Optionen vorgestellt und ihr Gutachten ausgehändigt.
Die Juristen empfehlen die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen ?Stiftung Rosenstein?. Im Stiftungszweck soll ? neben den im Schlichterspruch formulierten Zielsetzungen ? auch die Organisation der Bürgerbeteiligung fest verankert werden. Die Grundstücke sollen der Empfehlung der Gutachter zufolge in einen neu zu gründenden städtischen Eigenbetrieb ?Rosenstein-Fonds? eingebracht werden, der die Bewirtschaftung und Entwicklung der Grundstücke nach den Vorgaben der Stiftung übernehmen soll.
Wo heute noch Gleise Stadt und Schlossgarten durchschneiden, wird in zehn Jahren damit begonnen, das neue Stadtquartier Rosenstein zu bauen. Gemeinsam mit den Bürgern soll ein lebendiges, vielfältiges, ökologisches und schönes Stück Stuttgart geschaffen werden.
?ber diese Fläche kann die Landeshauptstadt Stuttgart frei verfügen. Die Stadt hat die Flächen im Vorgriff gekauft, um möglichen Immobilienspekulationen zu begegnen. Die Stadt hat also nicht nur Planungsrecht, sondern ist auch Eigentümer und kann damit über die Flächen frei verfügen.
Der Stuttgart-21-Schlichter Dr. Heiner Gei?ler hat in seinem Schlichterspruch formuliert, dass die Grundstücke in eine Stiftung zu überführen seien, um sie der Grundstücksspekulation zu entziehen. Zweck der Stiftung soll der Erhalt einer Frischluftschneise für die Stuttgarter Innenstadt, die Sicherstellung einer ökologischen, familien- und kinderfreundlichen Bebauung und der Einsatz für die Schaffung einer neuen offenen Parkanlage sein.
Das Kurzgutachten und die Empfehlung der Juristen ist unter
www.rosenstein-stuttgart.de abrufbar.