Laut Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Dieses Recht wird auch im ?bereinkommen der Vereinten Nationen ?ber die Rechte von Menschen mit Behinderung, der UN-Behindertenrechtskonvention aufgegriffen.
Mit ihr werden Standards f?r ein gleichberechtigtes Leben von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft gesetzt. Das Gesundheitsamt m?chte die B?rger daf?r gewinnen, diesen Weg des Miteinanders von Menschen mit und ohne Behinderung, der Inklusion, zu gehen.
?Jeder Mensch, ob mit oder ohne Behinderung, kann mit seinen besonderen F?higkeiten und Erfahrungen unser Zusammenleben bereichern. Wenn es uns gelingt, die Vielfalt der Menschen anzunehmen, zu f?rdern und zu nutzen, werden wir alle davon profitieren?, sagt Dr. Dr. Hans-Otto Tropp, Leiter des Gesundheitsamtes und Behinderten?beauftragter der Stadt Stuttgart.
Inklusion ist ein Konzept des menschlichen Zusammenlebens. Inklusion hei?t, die Menschen mit Behinderungen mehr in den Mittelpunkt des allt?glichen Lebens zu r?cken, aufeinander zuzugehen, Strukturen in Schulen, Arbeitsleben, Freizeit, in den Wohnquartieren anzupassen, Begegnungen zwischen Kulturen und Nationen zu erleichtern und zu leben. Nur dadurch k?nnen Teilhabe, Chancengleichheit und Vielfalt in der Gesellschaft verwirklicht werden.
Inklusives Denken und Handeln haben bereits Einzug in die verschiedensten gesellschaftlichen Bereiche gehalten, sie sind die konsequente Weiterentwicklung dessen, was vor vielen Jahren mit der Bezeichnung Integration begonnen hat.
?Inklusion ist dann gelungen, wenn Menschen mit Behinderung mit ihren F?higkeiten und Talenten selbstverst?ndlich dazu geh?ren?, so Tropp. Damit f?hrt das neue Verst?ndnis von einer Inklusion zu einem langwierigen und fundamentalen Wandel im Denken und Handeln gesellschaftlicher Bereiche.
Da Teilhabe Ma?nahmen braucht, stellt die Stadt Stuttgart Menschen mit Behinderungen eine ganze Reihe von Orientierungshilfen und Unterst?tzungsangeboten zur Verf?gung. So wird zunehmend Barrierefreiheit hergestellt. Dies geschieht nicht nur durch leichte Zug?nge im ?ffentlichen Nahverkehr, zu ?ffentlichen R?umen, sondern auch durch Erleichterungen f?r Blinde und Sehbehinderte sowie taube Menschen und durch einfache Verst?ndigungsm?glichkeiten. Die Stadt Stuttgart strebt inklusive Arbeits- und Besch?ftigungsm?glichkeiten an und f?rdert den Ausbau der gemeinsamen Bildung von Kindern mit und ohne Behinderung.
Beim Gesundheitsamt, Bismarckstra?e 3 in Stuttgart-West, bietet der Sozialdienst f?r Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung Beratung und Unterst?tzung an: E-Mail [email protected], Telefon 216-7656. Der Behindertenbeauftragte ist per E-Mail erreichbar.
Die Beratung bei den genannten Stellen ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht. Ausk?nfte ?ber m?gliche Sozialleistungen f?r Menschen mit Behinderung erteilt auch der B?rgerservice Soziale Leistungen f?r behinderte Menschen in Einrichtungen beim
Sozialamt
Eberhardtstra?e 33 in Stuttgart-Mitte
Telefon 216-2974
E-Mail [email protected]