Polizei Anmeldung zur Grundschule Mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 sind alle Kinder, die bis 30. September 2010 das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet die Grundschule zu besuchen.
Dasselbe gilt für Kinder, die bis zum 30. Juni 2011 das sechste Lebensjahr vollendet haben, wenn sie von den Erziehungsberechtigten angemeldet werden und wenn sie die Voraussetzungen zur Aufnahme in die Grundschule erfüllen. Die Anmeldung zur Grundschule findet vom 15. bis 19. März 2010 statt. Die zuständige Grundschule lädt die Erziehungsberechtigten schriftlich zur Anmeldung ihrer Kinder ein.
Alle Erziehungsberechtigten, die keine Einladung erhalten, wenden sich bitte am Donnerstag, 4. März 2010 an die für ihren Wohnsitz zuständige Grundschule. Die ma?gebende Grundschule ist der Amtsblattbeilage ?Grundschulen?, die der heutigen Ausgabe beiliegt, zu entnehmen.
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