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Bürgerportal für Stuttgart
Urteil: Ein Vermieter kann seinen Mieter nicht dazu verpflichten, Türen, Fenster und Loggia von außen zu streichen. Eine entsprechende Mietvertragsklausel ist unwirksam.
Das lernt man so in der Fahrschule die natürlich nicht jeder besucht hat. Gruppen von Läufern müssen hintereinander laufen, wenn es dunkel ist, schlechte Sicht herrscht oder die allgemeine Verkehrslage es erfordert. Also wenn es kein Platz hat. mehr Infos