?Das Regierungspr?sidium Stuttgart hat mit diesem positiven Bescheid dem Statistischen Amt eine korrekte Vorbereitung und Durchf?hrung der Oberb?rgermeisterwahlen bescheinigt,? berichtetet B?rgermeister Dr. Martin Schairer, in dessen Referatsbereich die Zust?ndigkeit f?r die Wahlen in der Landeshauptstadt liegen. ?Damit kann die Einsetzung des neu gew?hlten Oberb?rgermeisters Fritz Kuhn planm??ig am 7. Januar 2013 erfolgen.?
Die G?ltigkeit einer Oberb?rgermeisterwahl ist nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes (Paragraf 30) binnen eines Monats nach der ?ffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses zu pr?fen.
Die Pr?fung verschiebt sich in den F?llen, in denen ein Einspruch gegen die Wahl eingegangen und ?ber diesen noch nicht entschieden ist.
Da die Stuttgarter Oberb?rgermeisterwahl nicht angefochten wurde, konnte das Regierungspr?sidium Stuttgart als Rechtsaufsichtsbeh?rde der Landeshauptstadt Stuttgart die Wahlpr?fung innerhalb der Vier-Wochen-Frist vornehmen.
Die Rechtsaufsicht pr?ft im Zuge der Wahlpr?fung, ob die wesentlichen Vorschriften ?ber die Wahlvorbereitung, die Wahlhandlung oder ?ber die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses eingehalten wurden.