18634 Bestimmungen zur möglichen OB-Neuwahl am 21. Oktober Falls bei der Oberbürgermeisterwahl am 7. Oktober in Stuttgart keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, findet am Sonntag, 21. Oktober, eine sogenannte Neuwahl statt.
Den Wahltag hat der Gemeinderat bereits im Fr?hjahr festgelegt.
Auf dem Stimmzettel f?r die Neuwahl stehen zuerst alle Bewerber der Wahl am 7. Oktober, die ihre Bewerbung nicht bis zum 11. Oktober um 18 Uhr zur?ckgezogen haben. Auch neue Bewerbungen sind m?glich: Die Frist f?r die Einreichung der wahlrechtlich notwendigen Unterlagen (unter anderem 250 g?ltige Unterst?tzungsunterschriften von Stuttgarter Wahlberechtigten) ist von Montag, 8., bis Donnerstag, 11. Oktober, um 18 Uhr.
Wie der Stimmzettel f?r die Neuwahl aussehen wird, steht erst am Freitagvormittag, 12. Oktober, fest. Um 11 Uhr tagt der Gemeindewahlausschuss und entscheidet ?ber die Zulassung der Bewerbungen zur Neuwahl.
Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden, wie im Kommunalwahlrecht vorgesehen, im Stuttgarter Amtsblatt bekannt gemacht. Dieses erscheint deshalb dann nicht wie gewohnt am Donnerstag, sondern am Samstag, 13. Oktober.