Michael Hau?mann, Leiter der Abteilung Bev?lkerung und Wahlen im Statistischen Amt, erkl?rt: ?Seit 1957 steht den B?rger die Briefwahl offen. Damit sollte insbesondere alten, kranken und behinderten Menschen die Wahlteilnahme erleichtert werden. Heute nutzen viele die Briefwahl, um sich den Wahltag f?r andere Aktivit?ten freizuhalten.? Mittlerweile gibt jeder vierte W?hler in Stuttgart seine Stimme auf dem Postweg ab.
Seit 2001 k?nnen die Unterlagen auch online beantragt werden. Bei den vergangenen Wahlen wurden immer neue Spitzenwerte erreicht. Bei der Landtagswahl 2011 wurden etwa 18.000 Antr?ge online gestellt. Ab Mittwoch, 12. September, ist der Antrag auf der Seite www.stuttgart.de/briefwahl freigeschaltet.
Briefwahlunterlagen k?nnen auch auf anderem Wege beantragt werden.
?Klassisch?: den Antrag auf der R?ckseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausf?llen, in einen ausreichend frankierten Umschlag stecken und an das Statistische Amt zur?ckschicken,
pers?nlich: beim Statistischen Amt oder in einem der 17 Bezirks?mtern vorbeikommen, die Unterlagen gleich ausf?llen und wieder abgeben oder mit nach Hause nehmen. Wer die Unterlagen f?r einen Dritten abholt, muss dazu bevollm?chtigt sein. Die Vollmacht ist auf dem Antragsformular auf der R?ckseite der Wahlbenachrichtigungskarte vorgedruckt.
Die Wahlb?ros sind wie folgt ge?ffnet:
im Statistischen Amt, Eberhardstr. 39, 3. Stock
f?r die Wahl am Sonntag, 7. Oktober: von Montag, 17. September, bis Freitag, 5. Oktober,
f?r die eventuelle Neuwahl am Sonntag, 21. Oktober: von Montag, 15. Oktober, bis Freitag, 19. Oktober,
montags bis mittwochs, 7.15 bis 16 Uhr, donnerstags, 7.15 bis 18 Uhr, freitags, 7.15 bis 13 Uhr; an den Freitagen, 5. und 19. Oktober, zus?tzlich bis 18 Uhr.
In den Bezirks?mtern des ?u?eren Stadtgebiets
f?r die Wahl am 7. Oktober: von Montag, 17. September, bis Donnerstag, 4. Oktober, f?r die eventuelle Neuwahl am 21. Oktober: von Montag, 15. Oktober, bis Donnerstag, 18. Oktober, montags bis freitags, 8.30 bis 13 Uhr, dienstags zus?tzlich von 14 bis 16 Uhr, donnerstags zus?tzlich von 14 bis 18 Uhr.
Auf dem Antrag kann vermerkt werden, ob nur f?r die Wahl am 7. Oktober oder auch f?r die eventuelle Neuwahl am 21. Oktober Briefwahlunterlagen zugeschickt werden sollen. Da die Bewerber f?r die Neuwahl erst am 12. Oktober feststehen, werden die Briefwahlunterlagen f?r den zweiten Wahlgang erst ab dem 15. Oktober verschickt.
Damit die Wahlbriefe rechtzeitig beim Statistischen Amt eingehen, um am Wahlsonntag ausgez?hlt zu werden, m?ssen diese innerhalb Deutschlands sp?testens am Donnerstag vor der Wahl abgeschickt werden.