• Bad Cannstatt
  • Birkach
  • Botnang
  • Degerloch
  • Hedelfingen
  • Möhringen
  • Mühlhausen
  • Münster
  • Obertürkheim
  • Plieningen
  • Sillenbuch
  • Stammheim
  • Killesberg
  • Stuttgart-Mitte
  • Stuttgart-Nord
  • Stuttgart-Ost
  • Stuttgart-Süd
  • City
  • Stuttgart-West
  • Untertürkheim
  • Vaihingen
  • Wangen
  • Weil im Dorf
  • Zuffenhausen
15457
Räumung, Aufenthalts- und Betretungsverbot im Schlossgarten
Nach dem eindeutigen Ausgang der Volksabstimmung vom 27. November 2011 werden die Arbeiten der Deutschen Bahn zu Stuttgart 21 weitergehen. Die Deutsche Bahn ist Bauherrin für die Flächen im Mittleren Schlossgarten, auf denen zur Zeit Gegner des Projekts Stuttgart 21 campieren.

Das bis jetzt geduldete Zeltlager muss f?r die beginnenden Bauarbeiten ger?umt und ein Aufenthalts- und Betretungsverbot ausgesprochen werden. Das Land Baden-W?rttemberg und die Deutsche Bahn haben dazu einen formlosen schriftlichen Antrag an die Stadt Stuttgart gestellt und diese ausdr?cklich aufgefordert, ihre Rechtpositionen als Eigent?mer beziehungsweise Bauherrin zust?ndigkeitshalber durchzusetzen.?

Da die Bewohner des Zeltlagers weder namentlich noch zahlenm??ig bekannt sind, und das illegale Lager auch keine ordnungsgem??e Adresse darstellt, muss die Stadt Stuttgart eine so genannte Allgemeinverf?gung zu R?umung, Aufenthalts- und Betretungsverbot im Stuttgarter Amtsblatt vom 22. Dezember 2011 abdrucken. Diese Allgemeinverf?gung schafft Rechtssicherheit f?r alle Beteiligten und wahrt die gebotene Verh?ltnism??igkeit. Die Verf?gung tritt in Kraft, wenn sie zwei Wochen ?ffentlich bekannt gemacht ist. Das Amtsblatt ist nach der Satzung der Stadt Stuttgart das vorgesehene Medium f?r ?ffentliche Bekanntmachungen.

Laut der Allgemeinverf?gung m?ssen alle ?campingartigen Behausungen?, die sich im Mittleren Schlossgarten befinden, sp?testens bis zum 12. Januar 2012, 8 Uhr, entfernt werden. Weiterhin gilt ab Beginn oder Bekanntgabe der polizeilichen Einsatzma?nahmen ein Aufenthalts- und Betretungsverbot f?r alle Personen, die hierzu nicht besonders berechtigt sind. Ausnahmen sind etwa Rettungsdienste und Feuerwehr oder beauftragte Firmen beziehungsweise beauftragte Mitarbeiter von Land und Bahn.




zur?ck

Quelle: Stadt Stuttgart / 20.12.2021

Dieser Artikel wurde 669 mal gelesen.



Hier können Sie weitere Artikel zu diesem Thema lesen.
Gefälschte Briefe auf städtischem Briefpapier aufgetaucht
Bürgerbegehren über Ausstieg der Stadt aus Stuttgart 21 nicht zulässig
Aufhebung des Aufenthalts- und Betretungsverbots für Teile des Mittleren Schlossgartens in Stuttgart
Bürgerforum Stuttgart 21 - Expertenrunde zu Bäumen nun im Rathaus zu sehen
Stuttgart handelt aktiv beim Bodenschutz
An der Volksabstimmung teilnehmen - Bürgermeister Schairer: ?Gehen Sie abstimmen?
Stadt und Kommunikationsbüro starten interaktives Bürgerinformationssystem www.biss21.de
Volksabstimmung per Brief ab Montag, 7. November



webcam VFB RSS-Feed twitter Logo

benzinpreis.de
benzinpreis.de


Anzeigen

Vitango GmbH Internet Agentur Stuttgart

S21 ??426 Tage seit Fukushima
?? 26 Jahre seit Tschernobyl
?? 10 Jahre bis Atomausstieg

Anzeigen



TV
Stuttgart--TV Videobeiträge rund um Stuttgart- mehr...
Anzeige
Kleinanzeigen
Kaufen, Verkaufen, Miete, Vermieten, Immoblien in Stuttgart-. mehr...
Amazon
B?cher
B?cher, Zeitschriften und Zeitungen rund um Stuttgart- mehr...
Ebay
Auktionen
Alle Auktionen f?r Selbstabholer rund um Stuttgart- mehr...
Immobilien Immobilien Häuser, Wohnungen, Gewerbe rund um Stuttgart- mehr...
Single
Singles in Stuttgart-
Alleine in Stuttgart-? Suchen Sie doch bei uns nach Gleichgesinnten. mehr...


Produkte Hersteller Schulung LOG
RSS Feeds

Nachrichten

Werbekunden

Anmeldung
Login
Preise

Für Partner


Für's G'setz

Kontakter
Impressum
Datenschutz
Producer