• Bad Cannstatt
  • Birkach
  • Botnang
  • Degerloch
  • Hedelfingen
  • Möhringen
  • Mühlhausen
  • Münster
  • Obertürkheim
  • Plieningen
  • Sillenbuch
  • Stammheim
  • Killesberg
  • Stuttgart-Mitte
  • Stuttgart-Nord
  • Stuttgart-Ost
  • Stuttgart-Süd
  • City
  • Stuttgart-West
  • Untertürkheim
  • Vaihingen
  • Wangen
  • Weil im Dorf
  • Zuffenhausen
Polizei
Bürgerbegehren über Ausstieg der Stadt aus Stuttgart 21 nicht zulässig
Das im Frühjahr 2011 beantragte Bürgerbegehren zur Frage eines Ausstiegs der Landeshauptstadt Stuttgart aus der Finanzierung des Bahnprojekts ?Stuttgart 21? ist rechtlich nicht zulässig. Dies hat der Gemeinderat soeben bekräftigt. Er folgte damit der Begründung der Stadtverwaltung.

Der Gemeinderat hatte im Sommer 2011 beschlossen, den Antrag auf Zulassung des B?rgerbegehrens zur?ckzuweisen. Dagegen haben die Vertrauensleute des B?rgerbegehrens Widerspruch eingelegt. Dar?ber musste der Gemeinderat f?rmlich entscheiden, damit die Widerspr?che dem Regierungspr?sidium Stuttgart zur Entscheidung vorgelegt werden k?nnen.

Der Gemeinderat sieht ?keine Veranlassung, die Ausf?hrungen der Stadt ?ber die Unzul?ssigkeit des B?rgerbegehrens zu revidieren, also den Widerspr?chen abzuhelfen und das B?rgerbegehren f?r zul?ssig zu erkl?ren. Die laut Beschlussantrag zu treffende Entscheidung ist ebenso wie die angefochtene ablehnende Entscheidung vom 11.07.2011 eine rechtlich gebundene Entscheidung; ein Ermessensspielraum steht der Landeshauptstadt nicht zu.? Weiter hei?t es in dem Entschluss: ?Besonders hervorzuheben ist, dass die Widersprechenden vergeblich versuchen, die vertragliche Pflicht der Landeshauptstadt zur F?rderung des Projekts 'Stuttgart 21' dadurch in Zweifel zu ziehen, dass sie unter Berufung auf eine Einzelmeinung in der staatsrechtlichen Literatur die Unwirksamkeit bzw. die Verfassungswidrigkeit der Vereinbarung vom 22.4.2009 ?ber die finanzielle Beteiligung der Stadt an dem Projekt behaupten.

Vor allem wegen dieser vertraglichen Bindungen der Stadt hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in seiner Entscheidung vom 17.07.2009 bereits das erste gegen das Projekt 'Stuttgart 21' gerichtete B?rgerbegehren zur?ckgewiesen. Dem Widerspruch der Antragsteller des zweiten B?rgerbegehrens gegen 'Stuttgart 21' kann nach alledem nicht abgeholfen werden.?





zur?ck

Quelle: Stadt Stuttgart / 20.03.2029

Dieser Artikel wurde 247 mal gelesen.



Hier können Sie weitere Artikel zu diesem Thema lesen.
Gefälschte Briefe auf städtischem Briefpapier aufgetaucht
Aufhebung des Aufenthalts- und Betretungsverbots für Teile des Mittleren Schlossgartens in Stuttgart
Bürgerforum Stuttgart 21 - Expertenrunde zu Bäumen nun im Rathaus zu sehen
Räumung, Aufenthalts- und Betretungsverbot im Schlossgarten
Stuttgart handelt aktiv beim Bodenschutz
An der Volksabstimmung teilnehmen - Bürgermeister Schairer: ?Gehen Sie abstimmen?
Stadt und Kommunikationsbüro starten interaktives Bürgerinformationssystem www.biss21.de
Volksabstimmung per Brief ab Montag, 7. November



webcam VFB RSS-Feed twitter Logo

benzinpreis.de
benzinpreis.de


Anzeigen

Vitango GmbH Internet Agentur Stuttgart

S21 ??426 Tage seit Fukushima
?? 26 Jahre seit Tschernobyl
?? 10 Jahre bis Atomausstieg

Anzeigen



TV
Stuttgart--TV Videobeiträge rund um Stuttgart- mehr...
Anzeige
Kleinanzeigen
Kaufen, Verkaufen, Miete, Vermieten, Immoblien in Stuttgart-. mehr...
Amazon
B?cher
B?cher, Zeitschriften und Zeitungen rund um Stuttgart- mehr...
Ebay
Auktionen
Alle Auktionen f?r Selbstabholer rund um Stuttgart- mehr...
Immobilien Immobilien Häuser, Wohnungen, Gewerbe rund um Stuttgart- mehr...
Single
Singles in Stuttgart-
Alleine in Stuttgart-? Suchen Sie doch bei uns nach Gleichgesinnten. mehr...


Produkte Hersteller Schulung LOG
RSS Feeds

Nachrichten

Werbekunden

Anmeldung
Login
Preise

Für Partner


Für's G'setz

Kontakter
Impressum
Datenschutz
Producer