?Am kommenden Sonntag gibt es zum ersten Mal in der Geschichte Baden-W?rttembergs eine Volksabstimmung ?ber eine Gesetzesvorlage der Landesregierung, die vom Landtag abgelehnt wurde. Abgestimmt wird dar?ber, ob das im Landtag abgelehnte 'Gesetz ?ber die Aus?bung von K?ndigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen f?r das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-K?ndigungsgesetz)' angenommen wird oder nicht.
Sie k?nnen daher am 27. November 2011 entscheiden, ob die Landesregierung verpflichtet werden soll, den Finanzierungsvertrag zwischen den Projektpartnern Land Baden-W?rttemberg, Landeshauptstadt Stuttgart, Verband Region Stuttgart, Flughafen Stuttgart und Deutsche Bahn AG einseitig zu k?ndigen oder nicht. Wenn Sie also bef?rworten, dass die Landesregierung den Finanzierungsvertrag k?ndigt, stimmen Sie dem S 21-K?ndigungsgesetz mit 'Ja' zu. Wenn Sie es hingegen ablehnen, dass die Landesregierung den Finanzierungsvertrag k?ndigt, stimmen Sie mit 'Nein'. Das S21-K?ndigungsgesetz ist laut Artikel 60 Absatz 5 der Landesverfassung nur dann beschlossen, wenn ihm die Mehrheit der Abstimmenden und mindestens ein Drittel aller Stimmberechtigten im Land zustimmen.?
B?rgermeister Schairer weiter: ?Ich bitte Sie daher: Machen Sie von Ihrem direktdemokratischen Recht auf Abstimmung Gebrauch und nehmen Sie an der Abstimmung teil. Eine gro?e Abstimmungsbeteiligung tr?gt dazu bei, den Streit um das Projekt Stuttgart 21 abzuschlie?en und zu befrieden.?