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Politik
Bewerbungsfrist für Oberbürgermeister-Wahl in Stuttgart beginnt am Samstag, 21. Juli
Für alle, die sich bei der Wahl am 7. Oktober um das Amt des Oberbürgermeisters in der Landeshauptstadt Stuttgart bewerben wollen, wird es jetzt ernst: Am Freitag, 20. Juli, veröffentlicht die Stadt die Stellenausschreibung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, am 26. Juli folgt die Ausschreibung im Stuttgarter Amtsblatt. Die Bewerbungsfrist beginnt offiziell am ersten Werktag nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger, das hei?Ÿt am Samstag, 21. Juli, um 0 Uhr.

So sp?t in der Nacht muss aber kein Kandidat zum Briefkasten gehen. Denn alle Bewerbungen, die bis Montag, 23. Juli, 7.30 Uhr im Briefkasten des Statistischen Amtes, Eberhardstra?e 39, liegen, gelten als gleichzeitig eingegangen. Das ist wichtig, weil die Reihenfolge des Eingangs dar?ber entscheidet, in welcher Reihenfolge die Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel und in der amtlichen Bekanntmachung der zugelassenen Bewerber aufgef?hrt werden. Wenn die Mitarbeiter des Statistischen Amtes am Morgen des 23. Juli mehr als eine Bewerbung in ihrem Briefkasten finden, entscheidet unter diesen Eing?ngen das Los ?ber die Reihenfolge. Die Bewerbungsfrist endet am 10. September, um 18 Uhr.

Wer keinen Schnellstart hinlegen will, kann seine Unterlagen auch an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, B?rgermeister Dr. Martin Schairer, 70161 Stuttgart, verschlossen mit der Aufschrift ?Oberb?rgermeisterwahl? schicken. Die Bewerbungen k?nnen auch beim Statistischen Amt, Eberhardstra?e 39 (Schwabenzentrum), Stuttgart-Mitte, Zimmer 303, pers?nlich vorbeigebracht werden.

Der Gemeindewahlausschuss befindet in einer ?ffentlichen Sitzung am 11. September dar?ber, welche Kandidaten f?r die Wahl zugelassen werden. Diese Liste wird dann am 13. September im Stuttgarter Amtsblatt ver?ffentlicht. Am Montag, 24. September, werden sich die zugelassenen Bewerber im Hegelsaal der Liederhalle ?ffentlich pr?sentieren. Die Kandidatenvorstellung wird zum ersten Mal live im Internet auf www.stuttgart-ob-wahl.de ?bertragen.

Sollte am 7. Oktober niemand mehr als die H?lfte der g?ltigen Stimmen erhalten, wird eine sogenannte Neuwahl notwendig. Hier gen?gt die einfache Mehrheit. Die Neuwahl ist f?r den 21. Oktober festgesetzt. Die Bewerbungsfrist daf?r beginnt am 8. Oktober um 0 Uhr und endet am 11. Oktober um 18 Uhr. Die zugelassenen Kandidaten werden am Samstag, 13. Oktober, im Stuttgarter Amtsblatt bekannt gemacht, das aus diesem Grund seinen traditionellen Erscheinungstag von Donnerstag auf Samstag verschiebt.

W?hlbar sind Deutsche und Unionsb?rger, die in der Bundesrepublik wohnen. Die Bewerber m?ssen am Wahltag zwischen 25 und 65 Jahre alt sein. Au?erdem m?ssen sie das Grundgesetz anerkennen und daf?r eintreten.

Neben der formlosen Bewerbung m?ssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist folgende Unterlagen eingereicht beziehungsweise nachgereicht werden: 250 Unterst?tzungsunterschriften von Wahlberechtigten auf amtlichen Formbl?ttern, eine W?hlbarkeitsbescheinigung und eine eidesstattlichen Versicherung des Bewerbers, laut Gemeindeordnung w?hlbar zu sein. Unionsb?rger brauchen eine weitere eidesstattliche Versicherung, dass sie Staatsangeh?rige ihres Herkunftsmitgliedstaates sind und in diesem Mitgliedstaat ihre W?hlbarkeit nicht verloren haben.

Hintergrund

Die Oberb?rgermeisterwahl findet turnusgem?? statt, da die Amtszeit von Dr. Wolfgang Schuster mit Ablauf des 6. Januar endet. Er hat entschieden, nach zwei Amtszeiten von je acht Jahren nicht mehr zu kandidieren. Der Oberb?rgermeister ist stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderats und Leiter der Stadtverwaltung. Als hauptamtlicher Beamter vertritt er die Gemeinde. Der OB wird von den B?rgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gew?hlt. Die Wahl folgt den Grunds?tzen der Mehrheitswahl.

Weitere Informationen zur Oberb?rgermiester-Wahl gibt es auf der Internetseite der Landeshauptstadt unter www.stuttgart.de/wahlen.







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Quelle: Stadt Stuttgart / 20.07.2019

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