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Sturmschaeden in Zuffenhausen

Bei einem Sturm sollte man den Wald möglichst rasch verlassen oder gar nicht erst betreten. Wenn man in Zuffenhausen durch den Wald geht trifft man Hundebesitzer und Wanderer an die tatsächlich glauben Sie würde es nie treffen. Schon bei mäßigen Wind können aber Zapfen und Äste von den Bäumen herabfallen. Schon ein kleiner Ast aus mittlerer Höhe kann zu schwerwiegenden Verletzungen führen.#

Sturmschaeden in Zuffenhausen
Sturmschaeden in Zuffenhausen


 

Vor allen Bäume die vom letzten Sturm vorgeschädigt haben abgebrochene Äste in den Wipfel oder Totholz kann bei Wind herunterfallen. Daher ist es bei jedem Wetter sinnvoll auch mal nach oben zu schauen. Oft genug kann man die Äste gut sehen und ausweichen. Bei einem Sturm warnt einen auch kein Lärm von brechendem Holz vor der Gefahr.

Der Wald in Stuttgart gehört der Landeshauptstadt nur zu 56 Prozent, es sind ungefähr 2700 Hektar. 41 % gehören dem Land Baden Württemberg. Etwas 260 Hektar gehören Esslingen und bei 37 Hektar ist die Bundesrepublik Deutschland Eigentümerin. Nur etwa 3 Prozent sind in Privatbesitz.

 

Bei der Sturmholzaufarbeitung sollten die Waldbesitzer systematisch und ohne Hektik vorgehen. Besonderen Obacht sollte hier auf Arbeitssicherheit gelegt werden. Bei entwurzelten oder abgebrochenen Baustämmen, die unter Spannung stehen, kann ein falsche Schnitt ausreichen, um den Stamm katapultartig und mit ungeahnten Kräften nach ober schnellen. Auffällig ist, das die über 65 Jährigen überdurchschnittlich an tödlichen Unfällen im Wald beteiligt sind.

Die Schäden können bei der Oberfinanzamtsdirektion Karlsruhe gemeldet werden. Dann gibt es eine Ermäßigung bei der Einkommensteuer nach §34 b Einkommensteuergesetz. Allerdings sollte man prüfen ob es sich lohnt, den Aufwand zu betreiben.

Wer sich darauf nicht verlassen will kann auch im Casino zocken um den Schaden zu bezahlen. Macht auf jeden Fall viel mehr Freunde.
Schäden an Forstbäumen der Stadt oder des Landes trägt der Steuerzahler, ebenso die Beseitigung der Schäden durch die Gemeinden geregelt. Stellt man gefährliche Schäden fest sollte man sich an die Gemeinde, notfalls an die Polizei wenden.

Flyer der Stadt Stuttgart



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Kommentare :

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Odp
2017-01-17 20:16:53

Der Baum kann weg !



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