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Bürgerportal für Stuttgart
Die vorweihnachtliche Kinderbetreuung im Rathaus gehört mittlerweile zum festen und verlässlichen Angebot für Eltern und Kinder sowie Gäste in Stuttgart. Ausgebildete Erzieherinnen kümmern sich im Rahmen des Stuttgarter Weihnachtsmarkts vom 29. November bis 22. Dezember im vierten Obergeschoss des Rathauses um ihre kleinen Gäste im Alter von drei bis zehn Jahren. Auf dem Programm steht gemeinsames Spielen, Basteln und Lesen.
Geöffnet ist jeweils mittwochs bis freitags von 15 bis 19 Uhr und samstags von 12 bis 16 Uhr. Während ihres Aufenthalts im Spielzimmer gibt es für die Kinder kostenlos frisches Obst, Brezeln und Getränke. Möglich wird dieses Angebot durch die Unterstützung der in.stuttgart Veranstaltungsgesellschaft, den Märkten Stuttgart, der Stuttgarter Bäckerei Lang, Mayer Fruchtsäfte, und Spielwaren Kurtz.
Besondere Höhepunkte des Programms sind der Besuch des Nikolaus am Donnerstag, 6. Dezember. Außerdem leiten an diesem Tag von 15 bis 19 Uhr die Trainer von “Gemeinschaftserlebnis Sport“ die Kinder bei Geschicklichkeitsspielen an. Am Mittwoch, 12. Dezember, entführt Schauspielerin und Theaterpädagogin Elsa Hanewinkel von 16 bis 18 Uhr die Kinder in die Welt des Theaters. Polizeibeamte üben am Donnerstag, 29. November und 13. Dezember, unter dem Motto “Sicher auf der Straße mit der Polizei“ mit den Kindern Verkehrsregeln.
Autorin Ute Wimpff stellt am Mittwoch, 19. Dezember um 15 Uhr ihr neues Buch “Mayas Märchengarten“ vor zugunsten des stationären Ausbaus des Kinderhospizes Stuttgart. Bundestagsmitglied Karin Maag unterstützt die Aktion.
Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Das vollständige Programm der Kinderbetreuung und weitere Informationen gibt es im Internet unter www.stuttgart.de/weihnachtsmarkt oder im Kinderbüro der Stadt, Telefon 216-6111. Weitere Programmpunkte sowie Programmänderungen hängen auch direkt vor Ort im Rathaus aus.
Nicht überholen da verboten. Haben Schul- oder Linienbusse beim Heranfahren an eine Haltestelle das Warnblinklicht eingeschaltet, dürfen sie nicht überholt werden. Wenn man einen Bus überholt, der sich mit eingeschaltetem Warn.....
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