Wir moechten unsere Webseite fuer Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern. Dazu verarbeiten wir Ihre Daten und arbeiten mit Cookies.

Technisch notwendige Funktionen

Wir nutzen Ihre Daten ausschliesslich, um die technisch notwendige Funktionsfaehigkeit zu gewaehrleisten. Die Verarbeitung findet nur auf unseren eigenen Systemen statt. Auf einigen Seiten koennen daher Inhalte nicht angezeigt werden. Sie koennen den Zugriff auf die Inhalte ggf. individuell freischalten. Mehr dazu in Nr. 4 unserer Datenschutzerklaerung.

Alle Funktionen

Dazu verarbeiten wir Daten auf unseren eigenen Systemen. Darueber hinaus integrieren wir von externen Anbietern Inhalte wie Videos oder Karten und tauschen mit einigen Anbietern Daten zur Webanalyse aus. Mehr zu Anbietern und Funktionsweise in unserer Datenschutzerklaerung.

Notwendige Cookies

Diese Cookies sind fuer die korrekte Anzeige und Funktion unserer Website ein

Google Analytics

Misst Metriken rund um die Websitenutzung, wie z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer, verwendete Browser und Conversions.
Datenschutzerklaerung

Google Optimize

Wird fuer das Ausspielen und Messen von unterschiedlichen Websitevarianten (sogenannte A/B-Tests) verwendet.
Datenschutzerklaerung

Facebook

Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen auf Facebook besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen. Datenschutzerklaerung
Datenschutzerklaerung

Google Ads

Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen ueber Google Ads besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen.
Datenschutzerklaerung

LinkedIn

Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen ueber LinkedIn besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen.
Datenschutzerklaerung

Twitter

Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen auf Twitter besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen.
Datenschutzerklaerung

Awin

Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen auf Awin besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen.
Datenschutzerklaerung



Eine Abomodell ist in Arbeit, der Zugang wird dann kostenpflichtig sein



Kinderbetreuung im Rathaus während des Weihnachtsmarkts

Die vorweihnachtliche Kinderbetreuung im Rathaus gehört mittlerweile zum festen und verlässlichen Angebot für Eltern und Kinder sowie Gäste in Stuttgart. Ausgebildete Erzieherinnen kümmern sich im Rahmen des Stuttgarter Weihnachtsmarkts vom 29. November bis 22. Dezember im vierten Obergeschoss des Rathauses um ihre kleinen Gäste im Alter von drei bis zehn Jahren. Auf dem Programm steht gemeinsames Spielen, Basteln und Lesen.





Geöffnet ist jeweils mittwochs bis freitags von 15 bis 19 Uhr und samstags von 12 bis 16 Uhr. Während ihres Aufenthalts im Spielzimmer gibt es für die Kinder kostenlos frisches Obst, Brezeln und Getränke. Möglich wird dieses Angebot durch die Unterstützung der in.stuttgart Veranstaltungsgesellschaft, den Märkten Stuttgart, der Stuttgarter Bäckerei Lang, Mayer Fruchtsäfte, und Spielwaren Kurtz.

Besondere Höhepunkte des Programms sind der Besuch des Nikolaus am Donnerstag, 6. Dezember. Außerdem leiten an diesem Tag von 15 bis 19 Uhr die Trainer von “Gemeinschaftserlebnis Sport“ die Kinder bei  Geschicklichkeitsspielen an.  Am Mittwoch, 12. Dezember, entführt Schauspielerin und Theaterpädagogin Elsa Hanewinkel von 16 bis 18 Uhr die Kinder in die Welt des Theaters. Polizeibeamte üben am Donnerstag, 29. November und 13. Dezember, unter dem Motto “Sicher auf der Straße mit der Polizei“ mit den Kindern Verkehrsregeln.
Autorin Ute Wimpff stellt am Mittwoch, 19. Dezember um 15 Uhr ihr neues Buch “Mayas Märchengarten“ vor zugunsten des stationären Ausbaus des Kinderhospizes Stuttgart. Bundestagsmitglied Karin Maag unterstützt die Aktion.

Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Das vollständige Programm der Kinderbetreuung und weitere Informationen gibt es im Internet unter www.stuttgart.de/weihnachtsmarkt oder im Kinderbüro der Stadt, Telefon 216-6111. Weitere Programmpunkte sowie Programmänderungen hängen auch direkt vor Ort im Rathaus aus.




Artikel lesen
Busse vorsichtig umfahren

Busse vorsichtig umfahren

Nicht überholen da verboten. Haben Schul- oder Linienbusse beim Heranfahren an eine Haltestelle das Warnblinklicht eingeschaltet, dürfen sie nicht überholt werden. Wenn man einen Bus überholt, der sich mit eingeschaltetem Warn.....
mehr Infos





Kommentare :

Kommentieren Sie diesen Artikel ...

Abonnieren (Nur Abonnieren? Einfach Text freilassen.)


Löschen





Tagesgeld

Advanzia
Renault Bank
Zinspilot
Stand 17.09.2020. Kann sich täglich ändern!

TV Stuttgart--TV
Videobeiträge rund um Stuttgart-
 
 
Werbung
Tageszeitungen zum Probe lesen
Lesen Sie Ihre regionale oder überregionale Tageszeitung völlig gratis zur Probe.
Abo Stuttgarter Nachrichten
 
Werben Sie ab 5 Euro
Werden Sie unser Werbepartner!
 






Surftip der Woche:

Verbrecherjagt | Telefonspam | Wohnmobilreisen

Werbekunden
Anmelden
Login
Uspikhiv Ukrayini Uspikhiv Ukrayini
Atom Kraft Ausstieg 20022 - Ausstieg in 2022 !
Unsere Kraftwerke sind alle aus den 1980er Jahren.


Corona
Bitte gehen Sie Impfen !!! JETZT !!!

>