Dafür nutzen sie Internet, Telefon-Hotlines, Tage der offenen Tür bzw. sie fragen persönlich an. Oder sie informieren sich über unabhängige Informationsangebote, z. B. von der Stiftung Warentest. Bei den Behörden fragen sie hingegen selten nach. Dies ist ein Ergebnis der Evaluation des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes legte das Verbraucherschutzministerium drei Evaluationsgutachten vor. Danach ist klar: Das VIG wird vor allem von Nichtregierungsorganisationen genutzt und nicht so sehr vom Endkunden: Von 487 Anfragen kamen ungefähr 2/3 allein von Verbraucherschutz- oder Umweltorganisationen.
Verbraucherinformationsgesetz ? gute Absicht, ?
Mit dem Verbraucherinformationsgesetz wollte die gro?e Koalition die Rechte der Konsumenten stärken: Verbraucher können sich seit 2008 bei Behörden über Herkunft und Inhaltsstoffe von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen informieren. Zudem dürfen Behörden ihrerseits z. B. bei Verstö?en gegen Vorschriften des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches aktiv werden und im Internet informieren.
? aber hohe Folgekosten
Mit unvorhergesehenen Folgekosten: Aus dem Gutachten geht hervor, dass die Anfragen der Organisationen bei den Landesbehörden häufig sehr unpräzise gestellt sind und dass ihre Beantwortung teilweise Kosten im fünfstelligen Bereich verursacht. Dies geht zu Lasten der Steuerzahler und somit der Verbraucher.
Und die Antwort der Politik?
Die Ergebnisse der Evaluation holen den Ruf nach weiteren und schärferen gesetzlichen Regelungen auf den Plan. Die Opposition will die gesetzlichen Informationsrechte ausweiten: Verbraucher sollen sich künftig nicht nur über Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, sondern über alle Produkte und Dienstleistungen bei den Behörden und nach dem Willen der SPD auch direkt bei den Unternehmen informieren dürfen. Sie fordert zudem, dass Behörden verpflichtet werden sollen, bereits Auskünfte über laufende Untersuchungen zu veröffentlichen. Ob dies im Einklang mit der Verfassung steht, bleibt zu klären, denn die Verfassung garantiert jedem das Recht zur Anhörung und zur Durchführung eines ordnungsgemä?en Verfahrens. Das aber würde durch ein solches Vorgehen ernsthaft in Frage gestellt.
Aus Sicht der IHK-Organisation ist nun geboten, ?