BMF plant Datenaufgliederung
Bliebe es lediglich bei der elektronischen ?bermittlung, so wäre ein Abbau von Bürokratiekosten wahrscheinlich. Die Finanzverwaltung will den Unternehmen aber erhebliche zusätzliche Lasten aufbürden. Das Bundesfinanzministerium (BMF) beruft sich auf eine Ermächtigungsvorschrift zur E-Bilanz, die es ihm erlaubt, den ?Mindestumfang? der zu übermittelnden Daten festzulegen. Im Entwurf eines BMF-Schreibens wird der Umfang der wohl zukünftig notwendigen Datenaufgliederung ersichtlich: Den Unternehmen droht eine Vervielfachung des bürokratischen Aufwandes bei der Bilanzerstellung. Mussten kleine Kapitalgesellschaften mit bis zu 50 Beschäftigten bisher in ihrer Bilanz 23 Pflichtfelder ausfüllen, sollen es künftig 178 sein ? eine Steigerung um fast 700 %. Mittlere und gro?e Kapitalgesellschaften müssen mit einem Zuwachs von 62 auf 178 Pflichtfelder rechnen. Allein der Umstellungsaufwand für Software-Updates, Mitarbeiterschulungen etc. kann in die Milliarden gehen, so erste vorsichtige Schätzungen seitens der Unternehmen.
Bilanzen in erster Linie für Gläubiger und Aktionäre
Die Unternehmen befürchten, dass die Finanzverwaltung entgegen ihrer geäu?erten Absicht damit massiv in die Buchhaltung eingreift, da nun deutlich mehr und vor allem neue Konten angelegt werden müssten. Das Rechnungswesen der Betriebe muss sich zukünftig noch mehr danach richten, was die Finanzverwaltung verlangt. Der eigentliche Zweck einer Bilanz, die Information im Unternehmen sowie der Gläubiger und Aktionäre, tritt weiter in den Hintergrund.
Wirtschaft fordert: Keine zusätzliche Bürokratie!
Der DIHK fordert daher, sich bei der konkreten Umsetzung der Digitalisierung strikt an das ursprüngliche Motto ?Elektronik statt Papier? zu halten ? also keine zusätzlichen Informationspflichten aufzustellen, sondern nur die technische Abwicklung zu regeln. Andernfalls würde das Projekt ?E-Bilanz? der Vereinbarung der Regierungsparteien im Koalitionsvertrag zum Abbau von Steuerbürokratie zuwiderlaufen. Wenigstens muss das Vorhaben verschoben und zunächst während einer Pilotphase getestet werden.