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Dabei wurde der zur Absicherung der Baustelle errichtete Bauzaun fast vollständig eingerissen, hochwertige Baumaschinen und Baumaterialien wurden zerstört, und das Dach bzw. Tanks des Grundwassermanagements wurden besetzt. Es entstand nach derzeitigem Kenntnisstand Sachschaden in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro.
Im Zusammenhang mit dem deswegen notwendigen Polizeieinsatz sind neun Polizeibeamte verletzt worden. Während einige von ihnen derzeit noch dienstunfähig sind, konnten inzwischen vier der durch den Knall beeinträchtigten Beamten ihren Dienst wieder aufnehmen.
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Das Polizeipräsidium Stuttgart bleibt bei seiner bisherigen Darstellung des Gesamtgeschehens zum Montag, 20. Juni 2011.
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Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat wegen der Ereignisse am 20.06.2011 mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ein Verfahren richtet sich wegen des Verdachts des versuchten Tötungsdelikts gegen bislang noch nicht ermittelte Täter. Gegen einen am 20.06.2011 vorläufig festgenommenen Tatbeteiligten hat das Amtsgericht Stuttgart Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs und wegen Hausfriedensbruchs erlassen und in Vollzug gesetzt. Auch gegen die übrigen an Gewalttätigkeiten unmittelbar Beteiligten sowie gegen die auf das Baugelände eingedrungenen Personen werden Ermittlungen wegen Verdachts des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs und des Hausfriedensbruchs geführt.?
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Darüber hinaus betreiben Staatsanwaltschaft und Polizei intensiv die Ermittlungen bereits seit Montagnacht, um den Sachverhalt weiter aufzuklären, Straftäter zu identifizieren und zu überführen. Hierzu werden neben Aussagen von Zeugen Videoaufzeichnungen herangezogen.
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Während sich nach den Beobachtungen der Polizeibeamten vor Ort viele Personen in hochaggressiver Stimmung mit Zerstörungswut aktiv an den Sachbeschädigungen und der Erstürmung der Baustelle beteiligten, wurden sie von vielen Umstehenden in ihrem Tun einerseits beobachtet, aber auch bestärkt und angefeuert.
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Da es sich um laufende Verfahren handelt, kann die Polizei nicht auf Ermittlungsdetails eingehen. Sie ist zu Objektivität und Neutralität verpflichtet und nimmt ihre Rolle unter anderem in den im Rechtsstaat vorgesehenen Ermittlungsverfahren wahr.
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Der angegriffene und später schwer verletzte Polizeibeamte war am Tattag mit kriminalpolizeilichen Ermittlungen und Aufklärungsaufträgen befasst. Er war nicht getarnt im Einsatz und hat sich bei seinem Einschreiten wegen einer von ihm erkannten Sachbeschädigung sofort als Polizeibeamter zu erkennen gegeben und gemeinsam mit einem Kollegen Personalien eines Mannes erhoben.
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Au?er dem verletzten zivil gekleideten Beamten waren, wie bisher auch, weitere Polizeibeamte, rund ein halbes Dutzend, in ziviler Kleidung im Einsatz, unter anderem mit dem Auftrag, das aktuelle Stimmungsbild für die polizeiliche Einsatzleitung zu übermitteln.
Der Polizei ist in diesem Zusammenhang sehr daran gelegen, Gro?veranstaltungen möglichst konfliktfrei und deeskalierend zu bewältigen. Schon deshalb verbietet sich der Einsatz sogenannter Agents provocateur. ??
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Die Polizei anerkennt die friedliche Einstellung vieler Stuttgart 21-Gegner, die keine Polizisten angreifen wollen und Straftaten jeder Art, wie beispielsweise auch Sachbeschädigungen, als untaugliche Mittel betrachten und bestärkt sie ausdrücklich in dieser Haltung.