Ehrungsberechtigt sind alle Sportlerinnen und Sportler der Jahrg?nge 1993 und j?nger, die einem Stuttgarter Sportverein angeh?ren oder ihren st?ndigen Wohnsitz in Stuttgart haben und dabei folgende Erfolge vorweisen: 1. Platz bei W?rttembergischen und Baden-W?rttembergischen Meisterschaften oder 1. bis 3. Platz bei S?ddeutschen, Deutschen, Europa- und Weltmeisterschaften.
Au?erdem werden im Rahmen der Veranstaltung gemeinsam mit der Deutschen Olympischen Gesellschaft (DOG) - Stadtgruppe Stuttgart auch dieses Jahr ein Sportler sowie eine Mannschaft des Jahres geehrt.