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Parkverkehr behindert Winterdienst
Der Winterdienst des städtischen Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) wird durch parkende Autos zunehmend behindert. Auch Hauptverkehrs- und Durchgangsstra?Ÿen sowie wichtige Verbindungsstra?Ÿen zu Hauptverkehrs- und Wohnsammelstra?Ÿen, die vorrangig geräumt werden müssen, können oft nicht ohne weiteres vom Schnee befreit und gestreut werden, weil diese zugeparkt sind.

?Um unserer R?um- und Streupflicht auf ?ffentlichen Stra?en nachkommen zu k?nnen, ist der Winterdienst auf die Mithilfe und R?cksichtnahme aller angewiesen. Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet im Winter Stra?en innerhalb geschlossener Ortslage bei Schnee zu r?umen sowie bei Eisgl?tte zu streuen?, so Dr. Thomas He?, Ge-sch?ftsf?hrer der AWS.

Oft zugeparkt sind zum Beispiel der Baumannweg und der Morst?ttweg in Bad Cannstatt, die Aspenwaldstra?e, die Gallenklinge und die Nittelwaldstra?e in Botnang, die Felix-Dahn-Stra?e von der Reutlinger Stra?e bis zum K?nigstr??le sowie die gesamte L?wenstra?e in Degerloch, die Wittlinger Stra?e und die Thomas-Mann-Stra?e in Feuerbach, die gesamte Rebenreute, die Ecke In der Ziegelklinge/Baumreute in Heslach, die Goldbergstra?e in Luginsland, die Iller- und die Jagststra?e in M?nster, der Eckbereich der Buowaldstra?e/Tuttlinger Stra?e/In der Werre sowie der Bereich Fridinger Stra?e/Buowaldstra?e in Sillenbuch, die Kolping Stra?e in Steinhaldenfeld, der Dornbuschweg in Stuttgart-Nord, die Ecken Eier-/Dornhaldenstra?e, Eier-/Schreiberstra?e sowie Schreiber-/Dornhaldenstra?e in Stuttgart-S?d, die Markgr?flerstra?e in Uhlbach und die Neust?dterstra?e sowie Germersheimer Stra?e, Goslarer Stra?e in Weilimdorf.

Im Innenstadtbereich sind mittlerweile alle Verbindungsstra?en sowie Wohnstra?en mit mehr als f?nf Prozent Steigung betroffen.

Damit die Fahrbahn ger?umt und bei Bedarf gestreut werden kann, bittet der Winterdienst die Anlieger vor Ort bei Schnee und Glatteis die Stra?enkreuzungen und Einm?ndungen freizuhalten. Notwendig ist eine Durchfahrtsbreite von mindestens drei Meter. In Wendeh?mmern darf nicht geparkt werden, da die R?umfahrzeuge zum Wenden viel Platz ben?tigen. Der Schnee darf nicht von Gehwegen und Seitenstreifen auf die Fahrbahn ger?umt, sondern muss am Gehwegrand oder auf dem eigenen Grundst?ck gelagert werden.





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Quelle: Stadt Stuttgart / 20.01.2018

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