So d?rfen beispielsweise Holzkisten, Paletten, Plastik und sonstiger M?ll nicht verbrannt werden. Das Anz?nden von Laub, frischen ?sten sowie feuchten und nassen Pflanzenteilen ist ebenfalls nicht gestattet, da der entstehende Qualm gesundheitssch?dlich sein kann: Bei der Verbrennung entsteht unter anderem giftiges Kohlenmonoxid. Nur ausreichend trockenes Material mit maximal 30 Prozent Restfeuchte garantiert eine vollst?ndige, schadstoffarme Verbrennung.
Das Amt f?r Umweltschutz empfiehlt, Gr?nabf?lle umweltvertr?glich zu verwerten und etwa bei der Gr?ngutsammlung auf Bestellung abzugeben, die in der Zeit von M?rz bis Mai und von September bis November zweimal im Kalenderjahr kostenlos genutzt werden kann. ?Die Anmeldung hierzu erfolgt mit Postkarten, die dem Abfallkalender beigef?gt sind, oder alternativ ?ber Telefon 216-88700 oder im Internet unter www.stuttgart.de/gruengut. Die Anmeldefrist f?r das Fr?hjahr l?uft vom 15. Februar bis 15. Mai, f?r den Herbst von 15. August bis 15. November. Mitgenommen wird Baum- und Heckenschnitt, Grasschnitt, Laub, Schnittblumen, Strauchwerk und Unkraut, das in speziellen Papiers?cken oder geb?ndelt bereitgestellt werden muss. ?ste und St?mme d?rfen allerdings maximal 1,50 Meter lang und nicht dicker als 10 Zentimeter sein. Bis das Gr?ngut abgeholt wird, k?nnen drei bis vier Wochen vergehen.
Dar?ber hinaus kann Gr?ngut bei der Kompostanlage Zuffenhausen, Ludwigsburger Stra?e 270, oder beim H?ckselplatz Degerloch, Epplestra?e 178, abgegeben werden. Kleinere Mengen Gr?ngut werden auch bei den Wertstoffh?fen angenommen.