Der Angeschuldigte war Geschäftsführer einer Autovermietungsfirma in Plochingen. In dieser Funktion war er für den An- und Verkauf von Gebrauchtwagen zuständig. Im Zeitraum zwischen dem 28. Februar und 26. Juli 2005 schloss der Angeschuldigte in über 40 Fällen Kaufverträge mit den späteren Geschädigten über diverse Gebrauchtfahrzeuge ab. Hierbei täuschte er die jeweiligen Käufer darüber, die Fahrzeuge nachher auch tatsächlich beschaffen zu können. Anschlie?end verlangte der Angeschuldigte von den Käufern jeweils eine Anzahlung in Höhe von ca. 2.000,-? bis 30.000,- Euro pro Fahrzeug. Im Vertrauen auf die Erfüllung des Vertrages zahlten die Käufer diese auch bereitwillig. Tatsächlich wurden die Fahrzeuge aber niemals ausgeliefert und die Geschädigten erhielten ihre geleisteten Anzahlungen in Höhe von insgesamt 704.787,50 Euro auch nicht zurück. ?
Der einschlägig vorbestrafte Angeschuldigte war im August 2005 untergetaucht. Am 22. März 2009 wurde er aufgrund eines Europäischen Haftbefehls in ?sterreich festgenommen und am 28. April 2009 nach Deutschland ausgeliefert. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft und hat bislang keine Angaben zum Sachverhalt gemacht.
Die 16. Kammer des Landgerichts Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und Festlegung von Verhandlungsterminen zu entscheiden.
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