Die Zivilgerichte in Indien haben bisher ausnahmslos zugunsten von Porsche entschieden, der diesbezügliche Rechtsweg ist mit einer Ausnahme erschöpft.
Die Erwirkung der besagten Haftbefehle stellt jetzt einen Versuch des ehemaligen Importeurs dar, einen neuen – aus Sicht der lokalen Anwälte von Porsche schon unzulässigen – Rechtsweg gegen Porsche zu bestreiten. Nach Aussage der indischen Porsche Anwälte sind diese Haftbefehle mit gerichtlichen Vorladungen vergleichbar, um den benannten Personen die Gelegenheit zu geben, vor Gericht zu den erhobenen Vorwürfen Stellung nehmen zu können.
Porsche respektiert die indische Gerichtsbarkeit und wird – vertreten durch seine lokalen Anwälte - innerhalb der anwendbaren Fristen die entsprechenden Rechtsmittel einlegen, um eine Aufhebung dieser Haftbefehle zu erwirken. Die Juristen von Porsche sind zuversichtlich, das zuständige Gericht von Unzulässigkeit und Unbegründetheit der neuen Klage des ehemaligen Porsche-Importeurs überzeugen zu können.