Manegenzirkus Weisheit darf bleiben

Die Stadtverwaltung hat inzwischen Zirkuszelt und Tierhaltung überprüft. Aus Tierschutzsicht müssen größere Auslaufflächen für einzelne Tiergruppen geschaffen werden.





Um ein Ausbrechen der Elefanten zu verhindern, dürfen sich diese nur im Auslauf aufhalten, wenn - abgesehen von der technischen Sicherung - auch noch eine Aufsichtsperson anwesend ist. Außerdem müssen geringfügige bauliche Mängel beseitigt werden. Diese Auflagen basieren auf der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart und wurden dem Rechtsvertreter des Zirkus inzwischen zugestellt. Damit schützt die Stadt die Allgemeinheit vor Gefahren durch Tiere, sie stellt auch eine artgerechte Tierhaltung sicher.

Gegen die fragwürdige Besetzung des Geländes kann die Stadt mit angemessenen Mitteln nichts unternehmen. Die Nutzung wird bei Beachtung der Auflagen geduldet.

Weil kein rechtsgültiger Mietvertrag existiert, kann die Stadt keinen Mietzins verlangen. Aufgrund der tatsächlichen Inanspruchnahme des Platzes wurde ein Nutzungsentgelt vereinnahmt. Weitere Forderungen bleiben vorbehalten. Weitere Rechtsmittel behält sich Stadt ebenfalls vor.



Artikel lesen
Müssen Radfahrer Abstand halten ?

Müssen Radfahrer Abstand halten ?

Maßgeblich sind hier verschiedene Urteile, die einen seitlichen Mindestabstand festlegen. Herauskristallisiert haben sich folgende Werte:


    mehr Infos



    Kommentare :

    Kommentieren Sie diesen Artikel ...

    Abonnieren (Nur Abonnieren? Einfach Text freilassen.)


    Löschen





 
 
Werbung
Tageszeitungen zum Probe lesen
Lesen Sie Ihre regionale oder überregionale Tageszeitung völlig gratis zur Probe.
Abo Stuttgarter Nachrichten
 
Werben Sie ab 5 Euro
Werden Sie unser Werbepartner!
 






Surftip der Woche:

Verbrecherjagt | Telefonspam | Wohnmobilreisen



Surftip der Woche2:
ERROR: Domain page limit is reached
 

Werbekunden
Anmelden
Login
Uspikhiv Ukrayini Uspikhiv Ukrayini
Atom Kraft Ausstieg 200
22

15. April 2023 ist nun Ende