Ende Dezember 2011 waren bereits vier weitere Angeklagte durch die 19. Gro?e Strafkammer verurteilt wurden, nachdem kurz zuvor das Verfahren gegen den nunmehr verurteilten Angeklagten abgetrennt worden war. Zum Verfahrensgang und dem festgestellten Sachverhalt wird ausdrücklich auf die Pressemitteilung vom 22.12.2011, welche im Archiv unseres Internetauftritts unter landgericht-stuttgart.de zu finden ist, verwiesen.
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Nach den Feststellungen der Kammer war der nunmehr Angeklagte C. an der unmittelbaren Ausführung des Goldraubs beteiligt und hat sich hierbei, wie der bereits verurteilte H., als Polizist ausgegeben. Im Vorfeld hat er hiernach verschiedene Tatmittel beschafft.
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Der Angeklagte hat die ihm vorgeworfene Tat bestritten.
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Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitstrafe von 11 Jahren beantragt. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.
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Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 27. Februar 2012 - 19 KLs 45 Js 877/10