In einem kürzlich erschienenen BMF-Schreiben weist die Finanzverwaltung darauf hin, dass ein Verein, der pauschale Aufwandsentschädigungen oder sonstige Vergütungen an die Mitglieder des Vorstands bezahlt, gegen das Gebot der Selbstlosigkeit verstö?t, wenn die Vereinssatzung nicht ausdrücklich eine Bezahlung des Vorstands erlaubt. Die Folge hiervon wäre die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins!
Bei Vereinen, die ihren Vorstandsmitgliedern bereits ohne ausdrückliche Satzungserlaubnis Vergütungen ausbezahlt haben, kann die Mitgliederversammlung noch bis zum 31.12.2009 eine entsprechende Satzungsänderung beschlie?en, um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit zu vermeiden.