Kultur Trickbetrug bei Kaffeefahrt - Zeugen gesucht Ein Ehepaar im Alter von 77 und 83 Jahren sowie deren 75 Jahre alte Freundin haben am Montag bei der Polizei Anzeige erstattet, da sie am Dienstag (06.09.2011) bei einer Kaffeefahrt um mehrere Tausend Euro betrogen wurden.
? Auf einer Kaffeefahrt sind Sie zu einer Bestellung oder einem Kauf nicht verpflichtet. ? Unterschriften sind niemals ?reine Formsache?. Kaufverträge, die Sie auf Kaffeefahrten oder ähnlichen Veranstaltungen abgeschlossen haben, können Sie innerhalb von zwei Wochen schriftlich widerrufen ? am sichersten per Einschreiben mit Rückantwortschein. ? Achten Sie bei Verträgen auf Datum und Unterschriften. Die Belehrung über Ihr Widerrufsrecht muss im Vertrag gesondert unterschrieben werden. ? Das deutsche Widerrufsrecht gilt auch für Kaffeefahrten ins Ausland, wenn in Deutschland dafür geworben wurde und Busfahrt, Veranstaltung und Verkauf von einem deutschen Unternehmen durchgeführt wurden.