Der Gemeinderat muss gemä? den Bestimmungen des Kommunalwahlrechts den Wahltag noch förmlich beschlie?en. Die entsprechende Vorlage soll im März behandelt werden. In diesem Zusammenhang wird der Gemeinderat auch über die Fristen für die Einreichung von Bewerbungen und die Veranstaltung einer öffentlichen Bewerbervorstellung entscheiden. Die Bewerber sollen sich Ende September öffentlich vorstellen können.
Die Ausschreibung der Stelle des Oberbürgermeisters ist für den 20. Juli 2012 vorgesehen. Bewerbungen können anschlie?end bis zum 10. September 2012 eingereicht werden.
Für einen eventuell erforderlichen Zweiten Wahlgang beginnt die Bewerbungsfrist am 8. Oktober und endet voraussichtlich am 10. Oktober 2012. Die Bewerbungen zur ersten Wahl gelten bei der Neuwahl fort, sofern sie nicht innerhalb der Einreichungsfrist der Neuwahl förmlich zurückgenommen wurden.
Nach § 47 Abs. 1 der Gemeindeordnung muss der Oberbürgermeister frühestens drei Monate, spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle gewählt werden. Die Amtszeit von Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster endet mit Ablauf des 6. Januar 2013. Damit muss die Hauptwahl zwischen dem 6. Oktober und dem 6. Dezember 2012 stattfinden.