Die Stuttgarter Polizei hat am Mittwoch (27.07.2011) einen fragwürdigen Eintrag auf Facebook festgestellt, in dem zu einer ganztägigen ?Schüler- und Jugendblockade am GWM? für Dienstag, den 2. August 2011, aufgerufen wird. Als Ersteller des Eintrags ist die Jugendoffensive gegen Stuttgart 21 genannt. Das Polizeipräsidium Stuttgart appelliert an alle Eltern, Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten sowie andere Verantwortliche und an die überwiegende Mehrzahl der bürgerlichen Protestbewegung, alles dafür zu tun, dass sich die Kinder und Jugendlichen nicht von diesem Aufruf leiten lassen. Es gehe hier nicht um Aktivitäten, die vom Versammlungsrecht umfasst und demokratisch legitimiert seien. ?Alle Verantwortungsbewussten innerhalb des Widerstands gegen Stuttgart 21 müssen sich von diesem Vorhaben distanzieren?, forderte Polizeipräsident Thomas Züfle am Mittwoch in Stuttgart. Es sei unverantwortlich, Kinder und Jugendliche zur Blockade der Baustelle am Grundwassermanagement (GWM) aufzurufen und sie damit für andere Interessen zu instrumentalisieren. Der Aufruf in Facebook kommt der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gleich und löst entsprechende polizeiliche Ermittlungen aus. Auch Schüler und andere Jugendliche, die sich an Blockadeaktionen beteiligen, können sich unter anderem wegen Nötigung strafbar machen. Auch die polizeilichen Folgema?nahmen wie Personalienfeststellungen, Platzverweise usw. müssen sie über sich ergehen lassen. Au?erdem können ihnen Einsatzkosten, wie beispielsweise die Wegtragegebühr auferlegt werden. Meist viel höher könnten gegebenenfalls zivilrechtliche Schadenersatzforderungen sein, die sich je nach Verlauf der Blockadeaktion ergeben können.?