Nach einem Ladendiebstahl am Samstag (20.11.2010) gegen 14.00 Uhr in der Parfumabteilung eines Kaufhauses, konnte dem 30-jährigen Ladendieb ein räuberischer Diebstahl, den er am gleichen Tag begangen hatte, nachgewiesen werden.
Hahnemannstra?e 1, 70191 Stuttgart, Telefon (0711) 8990 2250, Fax (0711) 8990 2283 Mail: [email protected], Internet: www.polizei stuttgart.de PRESSE MITTEILUNG 21. November2010
Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt. Räuberischer Ladendieb festgenommen Bad Cannstatt /Untertürkheim : Nach einem Ladendiebstahl am Samstag (20.11.2010) gegen 14.00 Uhr in de Parfumabteilung eines Kaufhaus es, konnte dem 30 jährigen Ladendi eb ein räuberischer Diebstahl den er am gleichen Tag begangen hatte nachgewiesen werden. Gegen 14.00 Uhr wurde der 30 Jährige beobachtet, wie er Parfum im Wert von 137 entwendete und in Richtung Badstra?e flüchtete. Von verfolgenden Detektiven wurde er in der Stadtbahn U13 angetroffen und festgehalten . Das Diebesgut führte er nicht mehr mit sich. Aufgrund der Personenbeschreibung konnte ihm von der Polizei ein räuberis cher Diebstahl gegen 10.40 in der Stubaier Stra ?e in Untertürkheim zur Last gelegt werden n einem Drogeri markt in der Stubaier Stra?e ent wendete er zusammen mit einem unbekannten Mann und einer unbekannten Frau Parfum im Wert von über 300 Euro Das Trio wurde von Zeugen angesprochen und da sie das Diebes gut nicht herau geben wollte kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Bei diesem erangel fielen die entwendeten Parfumflaschen zu B den ; die drei Diebe konnten aus de Geschäft flüchten. Hahnemannstra?e 1, 70191 Stuttgart, Telefon (0711) 8990 2250, Fax (0711) 8990 2283 Mail: [email protected], Internet: www.polizei stuttgart.de 2 Eine sofort eingeleitete Fahndung verlief ohne Erfolg. Durch weitere Ermittlungen wurde bekannt, dass der 30 hrige bereit s am 09.11.2010 mit gl eiche Begehungsweise in dem genannten Kaufhaus Parfums entwendet hatte. Der atverdächtige wird am Sonntag mit Antrag der Staatsanwaltschaft S tuttgart auf Erlass eines Haftbefehls einem Richter vorge führt.