Ein Teil des Sees ist aus diesem Anlass zu den vorgenannten Zeiten f?r den Verkehr mit Wasserfahrzeugen aller Art sowie f?r jede sonstige Benutzung gesperrt.
Die Sperrung erstreckt sich nicht auf den nordwestlichen Teil des Max-Eyth-Sees von der Spitze der Halbinsel bis zum Flaggenmast am nord?stlichen Ufer.