05.01.2011 Aktuelles
Für 2011 werden keine Papierlohnsteuerkarten durch die Gemeinden mehr ausgestellt. Die bisherige Papierlohnsteuerkarte wurde letztmals für das Jahr 2010 ausgestellt. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält auch im Jahr 2011 ihre Gültigkeit.
ZuständigkeitFür sämtliche Lohnsteuerkartenangelegenheiten (z.B. wenn für das Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarten benötigt wird, Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kindern und Freibeträgen etc.) ist seit 1. Januar 2011 ausschlie?lich das Finanzamt zuständig.
Zuständig sind: Buchst.? A - H? Finanzamt I,?? Rotebühlplatz 30, 70173 Stuttgart Buchst.? I - R?? Finanzamt II,? Rotebühlstra?e 40,??? 70178 Stuttgart Buchst.? S - Z? Finanzamt III, Rotebühlplatz 30, 70173 Stuttgart
Die Telefonnummer für alle Finanzämter ist 6673-0.
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