Jugendliche Alkoholtestkäufer im Einsatz
Erste Bilanz Stuttgart : Zwei j unge Beschäftigte der Stadt Stuttgart und ein Polizeianwärter sind seit Mitte August als Alkoholtestkäufer im Stadtgebiet unterwegs gewesen (siehe vom 10.08.2010). Sie haben in sechs Aktionen Verkaufspersonal in insgesamt 18 Verkau fsstellen, darunter Lebensmittelgeschäfte, Tankstellen und Kioske getestet. Während der Volksfestzeit sind auf dem Festgelände des Cannstatter Wasens zusätzlich vier Au?enverkaufsstände und fünf Festzelte getestet worden. Hier konnten die Jugendlichen bei jedem Kauf hochprozentigen Alkohol erwerben. Letztendlich kam es im gesamten Stadtgebiet in über der Hälfte der Fälle zu Beanstandungen. Die drei 17 jährigen Testkäufer, zwei Frauen und ein Mann, sind von Polizeibeamten sowie einer Mitarbeiterin des Gewe rbeamtes bei ihren Käufen begleitet worden. In unterschiedlicher Besetzung versuchten sie insgesamt 36 Mal in Verkaufsstellen im gesamten Stadtgebiet und auf dem Festgelände des Cannstatter Wasens hochprozentigen Alkohol zu kaufen. Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche ab 16 Jahren Wein, Bier und Sekt kaufen, Hochprozentiges und branntweinhaltige Getränke erst ab 18 Jahren. Wer Branntwein an Jugendliche verkauft, kann mit einem Bu?geld bis zu 3 000 Euro belegt werden. In insgesamt 22 Fällen wurde den Jugendlichen hochprozentiger Alkohol verkauft. In 14 Fällen haben die Verkäuferinnen und Verkäufer den Ausweis der Jugendlichen erst gar nicht verlangt und in acht Fällen haben sie trotz Vorlage des Ausweises den Alkohol verkauft. Nach dem Kauf sprachen Po lizeibeamte und die Mitarbeiterin des Gewerbeamtes das Verkaufspersonal an und gaben ihnen Gelegenheit, sich zu dem Versto? zu äu?ern. Als Begründungen wurde meist angeführt, dass die Jugendlichen älter ausgesehen hätten. Darüber hinaus führte es an, verge ssen zu haben, sich den Ausweis zeigen zu lassen beziehungsweise sich beim Berechnen des Alters verrechnet zu haben. Alle Verkäuferinnen und Verkäufer, die gegen die Vorschriften des Jugendschutzes versto?en haben, müssen mit einer Anzeige und einem Bu?ge ld rechnen. Wenn das Verkaufspersonal vom Filialleiter oder dem Betriebsinhaber nicht ausreichend oder nachprüfbar über die Jugendschutzbestimmungen belehrt worden war, so wurde auch dieser angezeigt. Insgesamt wurde in 32 Fällen Anzeige erstattet. Insges amt acht Geschäfte, in denen die jungen Leute Alkohol kaufen konnten, wurden nach einigen Wochen erneut getestet. In jedem zweiten Geschäft verkauften die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erneut Alkohol an die Jugendliche. Das Verkaufspersonal und der Betr iebs inhaber beziehungsweise der Filialleiter der vier Geschäfte w rden abermals angezeigt und müssen mit einem höheren Bu?geld rechnen . Darüber hinaus wird die Gewerbebehörde in einem Fall, in dem der gleiche Verkäufer schon mehrfach durch Verstö?e gegen d as Jugendschutzgesetz auffällig wurde, weitere verwaltungsrechtliche Ma?nahmen sowohl gegen den Gewerbetreibenden als auch gegen den Verkäufer prüfen. Bisher wurden bereits acht Bu?geldbescheide erlassen und von den Betroffenen akzeptiert. Insgesamt hat di e Aktion gezeigt, dass die Jugendschutzbestimmungen zwar bekannt sind, jedoch in der Praxis nicht mit letzter Konsequenz gelebt werden