Nachdem das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch (11.08.2010) den Eilantrag auf Unterlassung der Bauarbeiten am Stuttgarter Hauptbahnhof abgewiesen hat, werden zur Stunde (Donnerstag, 12.08.2010) mehrere Baucontainer auf dem Areal am Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs abgestellt.
Damit wird auf dem der Deutschen Bahn AG übertragenen Gelände die Möglichkeit geschaffen, die Arbeiten im Zusammenhang mit Stuttgart 21 fortzusetzen. Polizeibeamte haben die Lastentransporte auf das Gelände begleitet.