Der Fahrzeuginhaber hatte seinen Wagen um 18.30 Uhr auf dem Parkplatz abgestellt. Die später gestohlenen Gegenstände lie? er auf dem Beifahrersitz liegen. Als er kurz nach 21.00 Uhr zurückkam, bemerkte er, dass die Seitenscheibe seines Wagens auf der Beifahrerseite eingeschlagen worden war.