Wirtschaft Verkehrskontrolle Beamte der Verkehrsüberwachung haben am Dienstag (19.10.2010) von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr auf den Otto-Konz-Brücken eine Verkehrskontrolle des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs durchgeführt.
Mittwoch, 20. Oktober2010
Verkehrskontrolle Wangen Beamte der Verkehrsüberwachung haben am Dienstag (19.10.2010) von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr auf den Otto nz Brücken eine Verkehrskontrolle des gewerblichen Güter und Personenverkehrs durchge führt. Insgesamt wurden 17 Fahrzeuge und 22 P ersonen kontrolliert. Ein 35 Jahre alter Fahrer eines Lkws hatte nicht nur sein Fahrzeug überladen, sondern auch vor Fahr beginn kein neues Schaublatt in das Kontrollgerät eingelegt. Das Schaublatt, welches er vorlegen konnte, war bereits mehrfach überschrieben, so dass die Lenk und Ruhezeiten nicht mehr nachvollzogen werden konnten. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und er musste sein Fahrzeug an Ort und Stelle abstellen. Ein 31 Jahre alter Fahrer eines Las twagens war als Aushilfsfahrer unterwegs und konnte ebenfalls kein Schaublatt vorzeigen. Das im Kontrollgerät eingelegte Blatt gehörte seinem Chef. Des Weiteren stellten die Beamten fest, dass sowohl der 31 jährige Fahrer als auch sein Beifahrer vom Untern ehmer nicht als Arbeitnehmer angemeldet waren. Dem 31 Jährigen und seinem Beifahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Auch sie mussten das Fahrzeug an Ort und Stelle abstellen. Alle drei Personen müssen mit Anzeigen rechnen. Die Beamten stellten an einem T anklastzug verschiedene technische Mängel fest, so dass das Fahrzeug von einem Sachverständigen begutachtet werden musste. Dieser stellte fest, dass der Bremszylinder an der Hinterachse stark undicht und die Bremsleitung massiv korrodiert waren , so dass di e Gefahr eines Bremsausfalles bestand. Darüber hinaus waren die Reifen teilweise einseitig abgefahren und die PP Stuttgart Pressestelle Mittwoch, 20. Oktober2010
2 Leitungen der Fahrzeugelektrik entsprachen nicht den Vorschriften. Der 26 Jahre alte Fahrer durfte lediglich bis zur nächsten Werkstatt fahren und musste das Fahrzeug umgehend reparieren lassen. Ein 41 Jahre alter Fahrer eines Omnibusses, der im grenzüberschreitenden Personenlinienverkehr eingesetzt war, durfte erst nach einer Reparatur an der hinteren Fahrgasttür seine Fahrt unter Auflagen fortset zen. Au?er der defekten Fahrgasttür fanden die Beamten auch noch diverse unbefestigte Sitze sowie Sitze, bei denen die Rückhalteeinrichtungen nicht mehr funktionierten. Alle diese Plätze durften während der Fahrt von Stuttgart nach Kiew nicht mit Fahrgäste n besetzt werden. Der Fahrer muss mit einer Anzeige wegen des Versto?es gegen die Bau und Betriebsvorschriften rechnen und musste darüber hinaus eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400 Euro bezahlen.