"Die polizeiliche Vorgehensweise ist korrekt, soweit das Privatgelände nicht abgesperrt ist", sagte Volker Lempp, Verkehrsrechtsexperte des ACE Auto Club Europa in Stuttgart. Es handele sich dann im Zweifel um öffentlichen Verkehrsraum, der jedermann zugänglich sei, auch und besonders der Polizei. "Abgelaufene T?V-Plaketten werden häufig auf diese Weise ermittelt", ergänzte der Verkehrsjurist. Dem Kfz-Halter werde anschlie?end ein Verwarnungsgeld auferlegt, was dieser klugerweise klaglos entrichten sollte. Andernfalls könne es erheblich teurer werden. ACE-Experte Lempp: "Ein zugelassenes Kraftfahrzeug muss grundsätzlich über eine gültige T?V- und ASU-Plakette verfügen, auch wenn es gar nicht oder nur selten im Stra?enverkehr bewegt wird". Es spiele folglich keine Rolle, ob eine Plaketten-Kontrolle im ruhenden oder flie?enden Verkehr erfolge. Der ACE Anwalt rät: Wer sein Auto nicht mehr nutzen will, muss es eben abmelden, gegebenenfalls nur vorrübergehend.