19.04.2011 Soziales
Nach der Statistik gibt es in Stuttgart zirka 11.000 Pflegebedürftige, von denen rund 4.000 in Heimen leben. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass insgesamt etwa 20.000 Menschen zuhause gepflegt werden. Da sie sich unterhalb der Schwelle der 45-Minuten-Pflege täglich befinden, werden sie von keiner Statistik erfasst. Etwa 80 Prozent dieser Pflegebedürftigen sind Frauen. Und überwiegend sind es auch Frauen, die die Pflege übernehmen: als Töchter, Nichten, Schwiegertöchter oder als professionell Pflegende. Häufig sind sie doppelt oder gar dreifach belastet und stehen unter ständigem zeitlichen Druck. Glücklicherweise nimmt seit einigen Jahren auch der Anteil der pflegenden Söhne zu.
Nach der Statistik gibt es in Stuttgart zirka 11.000 Pflegebedürftige, von denen rund 4.000 in Heimen leben. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass insgesamt etwa 20.000 Menschen zuhause gepflegt werden. Da sie sich unterhalb der Schwelle der 45-Minuten-Pflege täglich befinden, werden sie von keiner Statistik erfasst. Etwa 80 Prozent dieser Pflegebedürftigen sind Frauen. Und überwiegend sind es auch Frauen, die die Pflege übernehmen: als Töchter, Nichten, Schwiegertöchter oder als professionell Pflegende. Häufig sind sie doppelt oder gar dreifach belastet und stehen unter ständigem zeitlichen Druck. Glücklicherweise nimmt seit einigen Jahren auch der Anteil der pflegenden Söhne zu.
Nicht selten entstehen vor diesem Hintergrund Grenzsituationen in der Pflege. Im Extremfall kann es dabei zu Gewalthandlungen kommen, wie zum Beispiel Beschimpfungen, Drohungen, Einsperren und Schlagen. Gewalt zeigt sich aber auch als Vernachlässigung, als Einschränkung des freien Willens oder als finanzielle Ausbeutung. Sie kann von allen an der Pflege beteiligten ausgehen. Untersuchungen machen deutlich, dass rund 15 Prozent der Befragten mit Pflege-, Hilfe- oder Unterstützungsbedarf über problematisches Verhalten von Pflege- und Betreuungspersonen berichten.
Für die Abteilung für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern und das Sozialamt war dies im Januar 2010 der Anlass, eine Kooperationsinitiative gegen Gewalt in der häuslichen Pflege zu starten.
Nach nunmehr gut einem Jahr gemeinsamer Arbeit zogen Dr. Ursula Matschke, Leiterin der Abteilung für individuelle Chancengleichheit, Theresa Rütten, Leiterin des Bürgerservices Leben im Alter und Andreas Vogt, Leiter der Landesvertretung Baden-Württemberg der Techniker Krankenkasse, ein Fazit der bisher die geleisteten Arbeit.
?Durch die Enttabuisierung des Themas und eine konzentrierte Zusammenarbeit aller unterschiedlich betroffenen und beteiligten Institutionen und Verantwortlichen können wir der Gewalt in der häuslichen Pflege von vielen Seiten her begegnen: Von der Information und der Hilfestellung pflegender Angehöriger über das Problem Datenschutz bis hin zu Fortbildung für Pflegedienstleitungen. Dabei sind wir auf einem effizienten Weg voneinander zu lernen und gemeinsam etwas zu verändern?, fasste? Dr. Ursula. Matschke das bislang Geleistete zusammen und verwies auf die konkreten Arbeitsergebnisse. Dazu gehören vor allem: Ein Informationsfaltblatt für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige Einrichtung eines anonymen Beratungstelefons für Pflegekräfte Eine Fachkonferenz für Pflegedienstleitungen Erweiterung eines Meldeformular für Sozialleistungsträger Kontakt zu Beratungsstellen erleichternMa?geblich beteiligt an der Erstellung des Faltblatts ?Damit Pflege nicht zur Qual wird ... - Gemeinsam aktiv gegen Gewalt in der häuslichen Pflege? ?war die Techniker Krankenkasse. ?Mit diesem Flyer wollen wir einen Beitrag dazu leisten, die Isolation vieler pflegender Angehöriger zu durchbrechen und ihnen den Kontakt mit Beratungsstellen erleichtern. Noch immer werden die vielfältigen Beratungs- und Hilfsangebote der gesetzlichen Pflegekassen zu wenig in Anspruch genommen?, betonte Andreas Vogt, Leiter der TK-Landesvertretung Baden-Württemberg. Das Faltblatt wird von der TK gedruckt und an alle Einrichtungen in der Stadt verteilt, die mit Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen in Kontakt kommen.
Anonyme Beratung am TelefonZum für Sommer geplanten anonymen Beratungstelefon für Pflegekräfte sagte Theresa Rütten: ?Wir bringen, gesellschaftlich gesehen, viel Verständnis für Menschen auf, die in der Pflege zu Handlungen greifen, die gegen den Willen und die Würde des alten Menschen gerichtet sind, da wir um die schlechten Bedingungen wissen. Dabei wollen wir es aber nicht belassen. Wir werden deshalb - zunächst in einer Probephase - ein anonymes Beratungstelefon einrichten, das Fachkräften die Möglichkeit bietet, das eigene Handeln au?erhalb ihres Dienstes zu reflektieren. Mit der Beratung wollen wir erreichen, dass die Fachkräfte sich in ihrem Team und bei ihren Vorgesetzten Rückendeckung holen und die Bereitschaft einfordern, über dieses Tabuthema sprechen zu können und nach Lösungen zu suchen. Damit wäre schon viel erreicht.?
Herausforderung für PflegedienstleitungenGewalt in der häuslichen Pflege kann von allen an der Pflege Beteiligten ausgehen: Pflegekräfte können Zielpersonen von verbalen oder tätlichen Angriffen sein Pflegekräfte selbst können unangemessen, aggressiv und gewalttätig handeln Pflegekräfte können Vernachlässigung, Einschränkung oder gewalttätige Handlungen von pflegenden Angehörigen vermuten oder beobachten In all diesen Situationen benötigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegediensten klare Handlungsanweisungen, Interventionsmöglichkeiten und Unterstützung. Dabei kommt den jeweiligen Pflegedienstleitungen eine besondere Führungsaufgabe zu. Mit der Fachkonferenz für Pflegedienstleitungen am 14. Juli im Rathaus ?Gewalt in der häuslichen Pflege - Erkennen. Klären. Lösungen finden? sollen Pflegedienstleitungen einen ?berblick über entsprechende Situationen erhalten. In drei Workshops werden darüber hinaus verschiedene Aspekte intensiv beleuchtet und diskutiert.
Um Sozialleistungsträger die Meldung von Anhaltspunkten über häusliche Gewalt oder Gefährdung problemlos und im Einklang mit dem Datenschutz an das zuständige Notariat oder Betreuungsgericht zu erleichtern, wird derzeit ein vorhandenes Formular ?Anregung einer gesetzlichen Betreuung gemä? § 1896 BGB? in Abstimmung mit Betreuungsrichtern weiter optimiert und nutzerfreundlicher gestaltet.
An der Kooperationsinitiative wirken mit:Ausbildungsbetriebe, Beratungsstellen und -dienste, Berufsverbände, Krankenkassen, Medizinischer Dienst der Krankenkassen, Pflegedienste, Pflegeheime, Polizei, Stadtseniorenrat, die Landeshauptstadt Stuttgart mit der Abteilung für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern, dem Amt für öffentliche Ordnung sowie dem Gesundheitsamt und dem Sozialamt