Wintereinbruch: Hauseigentümer zur Räumung verpflichtet

Verkehrssicherungspflicht kann auch auf den Mieter übertragen werden. Überraschend früh schneit es bereits in vielen Teilen Deutschlands.





Damit kommt auf die Haus- und Grundstückseigentümer eine spezielle Aufgabe zu: Sie sind zur Räumung der Gehwege und Bürgersteige verpflichtet. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin.

Die meisten Städte und Gemeinden übertragen die Pflicht zur Reinigung der dem Grundstück anliegenden Straßen und Wege auf den jeweiligen Eigentümer. Im Rahmen dieser Verkehrssicherungspflicht haben die Haus- und Grundstückseigentümer dafür zu sorgen, dass niemand auf vereisten Wegen ausrutscht und sich verletzt.

Vermieter können diese Räumungspflicht durch eine entsprechende Regelung im Mietvertrag auch auf ihre Mieter übertragen. Die Aufsichtspflicht über eine regelmäßige ordnungsgemäße Ausführung verbleibt aber auch in diesem Fall beim Vermieter.

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