? | Neueintragungen des Amtsgericht Stuttgart vom 2007-12-07 | |
HRB 724774 Bosch Pensionsgesellschaft mbH, Stuttgart (Heidehofstr. 31, 70184 Stuttgart). Gesellschaft mit beschr?nkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom xx.xx.xxxx. Gegenstand: Die Verwaltung und Regulierung von Pensionsverpflichtungen gegen?ber Pension?ren und mit unverfallbaren Anwartschaften ausgeschiedenen ehemaligen Arbeitnehmern sowie deren Hinterbliebenen von den Gesellschaften Bosch-Gruppe sowie die Verwaltung entsprechender Deckungsmittel. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Gesch?ftsf?hrer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Gesch?ftsf?hrer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Gesch?ftsf?hrer mit einem Prokuristen. Gesch?ftsf?hrer: Kolasa, Uwe, Ludwigsburg, *xx.xx.xxxx; von Scheliha, Claus, Waldbronn, *xx.xx.xxxx. Die Gesellschaft (?bernehmender Rechtstr?ger) ist entstanden infolge Ausgliederung von Verm?gensgegenst?nde aus dem Verm?gen der Gesellschaft mit beschr?nkter Haftung "Robert Bosch Gesellschaft mit beschr?nkter Haftung", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 14000) nach Ma?gabe des Spaltungsplans vom xx.xx.xxxx und des Versammlungsbeschlusses des ?bertragenden Rechtstr?gers vom xx.xx.xxxx. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des ?bertragenden Rechtstr?gers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des ?bertragenden Rechtstr?gers "Robert Bosch Gesellschaft mit beschr?nkter Haftung", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 14000) am xx.xx.xxxx erfolgt. Gem?? ? 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gl?ubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtstr?ger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtstr?gers, dessen Gl?ubiger sie sind, nach ? 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und H?he schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen k?nnen. Dieses Recht steht den Gl?ubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erf?llung ihrer Forderung gef?hrdet wird. |
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? | Weitere Einträge: Eintragung vom 2007-12-10 Eintragung vom 2007-12-12 Eintragung vom 2007-12-12 Eintragung vom 2008-01-08 Eintragung vom 2008-01-22 Eintragung vom 2008-08-14 Eintragung vom 2008-08-14 Eintragung vom 2008-09-09 |