Dort werden die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes erläutert, zum Beispiel die Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts, der Vergnügungsstättenkonzeption und der Erhaltungssatzung.
Sobald ein neuer Bebauungsplan aufgestellt oder geändert wird, werden die Bürger so früh wie möglich über die Planungsabsichten informiert. Ihnen wird die Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Erörterung gegeben. Dadurch soll sowohl die Informationsgrundlage der Verwaltung verbessert, als auch den Planungsbetroffenen frühzeitig die Chance gegeben werden, ihre Vorschläge und Argumente einzubringen.
Die Vorschläge der Bürger sowie die Anregungen der Träger öffentlicher Belange (zum Beispiel Immissionsschutz-, Naturschutz-/Denkmalschutzbehörden, Kirchen, Industrie- und Handelskammern/Handwerkskammer) werden dann im weiteren Verfahren gegeneinander abgewogen.