Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk
Damit das Feuerwerk zum Abschluss des Jahres friedlich und ohne Verletzungen verläuft, bittet das Amt für öffentliche Ordnung die Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger, die Vorschriften für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu beachten.
Raketen und Böller, also Feuerwerk der Klasse II, dürfen nur an Personen abgegeben werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Der Verkauf und die Abgabe an Jugendliche ist selbst dann verboten, wenn eine schriftliche Vollmacht der Eltern vorliegt. Feuerwerkskörper enthalten explosionsgefährliche Stoffe und können gefährliche Wirkungen entfalten. Daher sollten nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die vom Bundesamt für Materialprüfung (BAM) zugelassen wurden. Die Zulassung durch das BAM bedeutet nicht, dass die Feuerwerkskörper ungefährlich, sondern nur, dass sie bei bestimmungsgemä?er Verwendung handhabungssicher sind. Nicht zugelassene und gefälschte Feuerwerkskörper gelangen zunehmend durch illegale Einfuhr nach Deutschland. Zu kurze Zündschnüre oder eine mangelhafte Verarbeitung sind nur einige Gründe für die Gefährlichkeit der Billigware. Beim Kauf des Feuerwerks sollte man deshalb unbedingt darauf achten, dass alle Artikel eine Prüfnummer des BAM tragen. Das Angebot an Feuerwerkskörpern ist reichhaltig. Tüftler sollten deshalb auf "Basteleien" verzichten, denn das Hantieren mit Schwarzpulver ist hochgefährlich. Bereits durch Stö?e, Reibung, Elektrostatik oder jede Art von Zündquellen kann es zu explosiven Reaktionen kommen. Deshalb nur soviel Pyrotechnik kaufen, wie an Silvester auch abgebrannt wird. Die gekauften Feuerwerkskörper sollten dann an einem sicheren und für Kinder nicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Vor dem Starten der Raketen sollte ein guter und sicherer Startplatz ausgesucht werden. Bäume, Oberleitungen, Tankstellen, Dachvorsprünge oder leicht entzündliche Gegenstände sollten nicht in der Nähe sein. Das Abbrennen von Pyrotechnik in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen ist auch an Silvester und Neujahr nicht zulässig. Leere Sektflaschen sind als Startrampe nicht geeignet. Es empfehlen sich Getränkekisten, in denen eine offene Flasche für die Raketen steht. Kinder sollten über die Gefahren, die von Feuerwerkskörpern ausgehen können, informiert und während des Abbrennens beaufsichtigt werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte Mülltonnen geschlossen halten, Balkon und Terrasse leer räumen und Fenster und besonders Dachluken schlie?en. Vor dem Zünden der Feuerwerkskörper sollten unbedingt die Gebrauchshinweise auf den Feuerwerksartikeln beachtet werden. Wer Raketen und Böller nach dem Neujahrstag abbrennt, macht sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig und kann mit einer bu?e geahndet werden. Mit Feuerwerkskörpern darf nicht nach Personen geworfen oder geschossen werden. Bei Bränden und anderen Notsituationen sollte der Notruf 112 oder 110 gewählt werden. Durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten kann aus einem Silvesterspa? schnell Brandstiftung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung werden. Au?erdem können zivilrechtlich Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Für Kinder und Jugendlich sind Eltern oder andere Aufsichtpflichtige mitverantwortlich. Die zulässige Lagermenge von Silvesterfeuerwerk ist in Verkaufsräumen auf 200 Kilogramm begrenzt. Die Einhaltung der Vorschriften über den Verkauf und die Lagerung von Feuerwerksartikel wird regelmä?ig überprüft. Die wesentlichen Bestimmungen über den Verkauf und die Lagerung von Feuerwerksartikeln sind im Internet unter u.g. Internetadresse abrufbar.
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