Neues Faltblatt zu Gartenfeuern
Gartenfeuer schaden der Umwelt und sind in vielen Fällen verboten, darauf weist das Amt für Umweltschutz im neuen Faltblatt "Gartenfeuer schaden der Umwelt" hin.
Nach den Aufräumarbeiten im Wald, auf Feldern oder Gärten lässt sich der Unrat wegen der Beschaffenheit häufig nicht einfach in den Boden einarbeiten, so dass Laub, frisches Astmaterial oder feuchte pflanzliche Abfälle kurzerhand bei einem Gartenfeuer verbrannt werden.
Diese auf dem ersten Blick schnelle und einfallsreiche Idee offenbart allerdings gro?e Gefahren für die Gesundheit und die Luft. Die Voraussetzungen für eine schadstoffarme Verbrennung sind meist nicht gegeben. Unzureichende Luftzufuhr oder eine nicht ausreichende Temperatur sorgen für eine zu starke Rauchentwicklung. Die Gartenabfälle werden dann nicht komplett in Kohlendioxid und Wasser umgewandelt, sondern es entstehen giftige Stoffe wie Kohlenmonoxid oder zahlreiche andere organische Verbindungen mit krebserregender Wirkung. Wer ein grö?eres Gartenfeuer entzündet, ist sich sicher nicht bewusst, dass der Brand gleich viel Ru? und Rauchpartikel wie 250
In den meisten Fällen sind die Gartenfeuer übrigens nicht zulässig. Im wegen der hohen Feinstaubbelastung vom Land Baden-Württemberg verabschiedeten Luftreinhalte-/Aktionsplan für Stuttgart ist als eine Ma?nahme auch ein Verbrennungsverbot von Grüngut und Gartenabfällen im Stadtgebiet Stuttgart genannt. Mit dem Faltblatt möchte die Stadt auf die strengen Regelungen für Gartenfeuer hinweisen. Dass Spaziergänger trotzdem oftmals über dichte, bei?ende Rauchschwaden klagen, zeigt, dass die Bestimmungen nicht von jedermann befolgt werden.
Das Faltblatt erhalten Interessierte an der Infothek im Rathaus, den Bezirksrathäusern und bei der Umweltberatung im Amt für Umweltschutz, Telefon 216-6600.
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