Sachbeschädigungen durch Kinder
Pressemitteilungen des Polizeipräsidiums Stuttgart für Vaihingen
Von Mitte September bis zum Sonntag (22.10.2006) haben elf Kinder im Alter zwischen sechs und 12 Jahren im Bereich eines Bauhofes in Vaihingen eine Serie von Sachbeschädigungen begangen. Dabei entstand über diesen Zeitraum hinweg ein Sachschaden von rund 20 000 radio herausgerissen.
Mit Steinen hatten Unbekannte eine Seitenscheibe und eine Schwenktüre eines dort abgestellten Stadtbahnwagens eingeschlagen. Zusätzlich waren die Verursacher in einen Bagger eingestiegen und hatten dort Bedienteile zerstört. Bei der Anzeigenaufnahme fanden die Beamten frische Kinderfu?spuren.
Am Sonntag (22.10.2006) schlie?lich erwischten die observierenden Polizisten einen sechs- und einen elfjährigen Jungen auf frischer Tat, als diese auf das Gelände kamen, auf Baggern herumkletterten und die Scheibe eines Baggers mit einem Hammer einschlugen.
Als sie die Kinder mit auf das Revier nahmen und mit ihnen sprachen, gaben die Buben nach und nach die Namen der anderen aus der Gruppe heraus und gaben zu, für die anderen Taten auch verantwortlich zu sein. Sie räumten ein, verschiedene Gegenstände von der Baustelle gestohlen zu haben, die sie schlie?lich auch zurückgaben. So konnte man den Kindern bislang sieben Sachbeschädigungen nachweisen.
Die schuldunfähigen Kinder wurden in die Obhut ihrer Eltern übergeben.
Bei den anschlie?enden Gesprächen mit den Eltern der neun Jungen und zwei Mädchen stellte sich heraus, dass die Erziehungsberechtigten zum Teil gar nicht wussten, mit wem und wo ihre Sprösslinge den Tag verbringen.
Aus diesem Grund sind Erwachsene und Eltern als Gesprächspartner und Hilfestellende gefragt, noch bevor es zu Straftaten kommt. Denn nur allzu leicht verwischen sich für junge Menschen die Grenzen zwischen Streichen und Straftaten, wenn ihnen nicht ein die Normen akzeptierendes Verhalten vorgelebt wird, wenn man ihnen keine Wertma?stäbe vermittelt und sie nicht über die Folgen einer Straftat aufklärt. Vor "kriminellen" Karrieren bleiben viele junge Menschen geschützt, wenn die Familie und andere Bezugspersonen wissen, worauf es ankommt, wo die Kinder sich im Zweifelsfalle in der Freizeit aufhalten und so rechtzeitig gegensteuern können. Wichtig ist dabei, rasch und angemessen zu reagieren.
Weitere Hinweise finden Sie im Internet unter der Adresse: www.polizei.propk.de sowie unter anderem in der Broschüre "Wohin gehst Du?"
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Revier.
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