Weitere Kooperation zwischen Polizei und ?rzteschaft Stuttga
Pressemitteilungen des Polizeipräsidiums Stuttgart für Stuttgart
Stirbt in Stuttgart ein Mensch zu Hause in seiner Wohnung, wird meist die Polizei verständigt.
Viele Hinterbliebene suchen Rat, was alles zu tun ist, sind sie doch häufig das erste Mal mit einer solchen Situation konfrontiert. Gerne helfen die Beamtinnen und Beamten - sie geben Hinweise, wie weiter zu verfahren ist.
Allerdings stellt sich für die Polizei vor Ort und die hinzugerufenen Mediziner die Frage der Todesursache. Liegt ein natürlicher oder ein nichtnatürlicher Tod vor? Kann dieser Tod durch Fremdverschulden bewirkt worden sein oder nicht? Wird irrtümlich ein natürlicher Tod bescheinigt, kann es beispielsweise Schwierigkeiten für die Angehörigen bei der Auszahlung von Unfallrenten oder Unfallversicherungen geben.
Diese Frage gilt es schnellstmöglich zu klären, denn sie haben eine entscheidende Bedeutung für die weiter einzuleitenden Ma?nahmen.
Seit Ende Januar 2006 gibt es eine neuartige Kooperation zwischen dem Polizeipräsidium und der ?rzteschaft Stuttgart: Um bei Todesfällen die Todesart so schnell wie möglich festzustellen, hat die ?rzteschaft Stuttgart einen 24-stündigen ärztlichen Bereitschaftsdienst eingerichtet. 20 ?rzte sind in einem Pool registriert und stehen an sieben Tagen rund um die Uhr für eine Leichenschau im Stadtgebiet Stuttgart zur Verfügung. Diese Art von enger Zusammenarbeit ist bislang einmalig in Baden-Württemberg.
Bei diesem Dienst handelt es sich derzeit noch um ein vom Sozialministerium Baden-Württemberg begleitetes Modellprojekt. Es ist geplant, den Bereitschaftsdienst nach Ablauf der Modellphase Ende Januar 2007 in Stuttgart fest zu etablieren.
Rund 200 Leichenschauen wurden inzwischen nach dem Kooperationsmodell durchgeführt. Etwa 5 000 Todesfälle im Stadtgebiet Stuttgart pro Jahr bedeuten täglich rund 15 Todesfälle.
Vom Ergebnis der ärztlichen Leichenschau hängt ab, wie weiter vorgegangen werden muss: Handelt es sich um ein mögliches Tötungsdelikt, einen Suizid, einen Unfalltod oder um einen Todesfall mit natürlicher Ursache? An dem Ergebnis der Leichenschau ausgerichtet, schlie?en sich weiterführende polizeiliche beziehungsweise ermittlungstaktische und strafprozessuale Ma?nahmen an.
Mit der neuen Verfahrensweise ist die bisherige Zusammenarbeit optimiert worden.
Für die schnellstmöglich durchzuführenden kriminalpolizeilichen Ermittlungen im Falle eines möglichen Verbrechens ist die unverzügliche Leichenschau eine unabdingbare Notwendigkeit.
Bislang hatten die Polizeibeamten nur die Möglichkeit, einen in Stuttgart niedergelassenen Arzt, beziehungsweise sofern bekannt, den behandelnden Hausarzt, zur Leichenschau anzufordern. Wartezeiten sowie ein ständiger Wechsel der Mediziner waren folglich nicht zu vermeiden.
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